
Betriebswirtschaft
Integrierte Planrechnungen und ihre Bedeutung für die Unternehmenssteuerung – von der Ertragsplanung zur Liquiditätsplanung
„Aus welchem Grund erhöht sich meine Liquidität trotz guter Ertragslage nicht adäquat?“ oder...
Nutzen Sie diese Gelegenheit des Bundes und bringen Sie Ihr Unternehmen in der digitalen Entwicklung weiter voran.
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Die EU-KI-Verordnung ist am 01.08.2024 in Kraft getreten und stellt das weltweit erste Regelungswerk zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) dar.
Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass KI-Systeme sicher, ethisch, vertrauensvoll und grundgesetzkonform erstellt sowie betrieben werden. Die Verordnung adressiert demnach Produkthersteller ebenso wie Anbieter, Betreiber und Händler von KI-Systemen, die Produkte mit KI-Fähigkeiten in den Verkehr bringen.
Die KI-Verordnung definiert ein KI-System in Art. 3 Nr. 1 KI-VO als „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grad autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“ Diese komplizierte Definition beschreibt in erster Linie die Lernfähigkeit von KI-Systemen. Sie bezieht sich darauf, dass KI sich durch die Eingabe und Verarbeitung von Trainingsdaten kontinuierlich weiterentwickeln kann. Dabei baut sie eine immer größere und komplexere Datenbasis auf, die sie eigenständig strukturiert und nutzt, um sich immer weiter zu verbessern.
Unter die auf dem Markt bekanntesten Anbieter von KI-Systemen fallen derzeit OpenAI mit dem Dienst ChatGPT, vereinfacht gesagt einem Chatbot, der mittels KI Antworten auf durch Nutzer im Chat eingegebene Fragen bietet und auch komplexere Aufgaben lösen kann. Als Reaktion auf den Erfolg von ChatGPT zog Google im März 2023 mit seiner eigenen KI-Anwendung Google-Gemini nach, ebenfalls einem Chatbot, der in gesprächsähnlicher Art vielfältige Fragen beantworten kann und seit Februar 2024 in 40 Sprachen verfügbar ist. Daneben dürfte auch Microsoft Copilot der breiten Masse inzwischen ein Begriff sein.
Dieses KI-Tool bietet produktivitätsorientierte Unterstützung bei sämtlichen Funktionen und Anwendungen von Microsoft 365, wie bspw. der Erstellung von Powerpoint-Präsentationen oder Textarbeiten, und ist in der Lage, alle Dokumente, E-Mails und Notizen eines Anwenders auf Wunsch auf bestimmte Inhalte zu durchforsten. So viel nur zu den bekanntesten KI-Tools der großen Diensteanbieter. Neue KI-Tools sprießen in sämtlichen Bereichen, auch auf spezielle Branchen zugeschnitten, seit Kurzem aus dem Boden. Das veranlasste den EU-Gesetzgeber mit der KI-Verordnung, auch Nutzer von KI-Tools gewissen Anwendungsregelungen zu unterwerfen, von denen im Februar 2025 zwei in Kraft treten werden und zwar Art. 4 und 5:
Das Bildungszentrum für künstliche Intelligenz (BZKI) bietet eine zu 100% geförderte KI-Weiterbildung an, um den Einsatz von KI in Unternehmen zu fördern und Mitarbeiter entsprechend auf den Einsatz von KI vorzubereiten. Über folgenden Link erhalten Sie Informationen zu der Weiterbildung und die Möglichkeit, ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch bezüglich der Weiterbildung zu vereinbaren: https://www.bzki.org
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