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NIS-2: Registrierungsfrist verstrichen – warum Unternehmen jetzt ihre Betroffenheit prüfen sollten
Am 6. März ist eine wichtige Frist im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie verstrichen:...
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Der Datenschutzkongress des Handelsblatts am 19. und 20. Mai 2026 in Berlin stand vor allem im Zeichen von Künstlicher Intelligenz, Datenregulierung und der Zukunft des europäischen Datenschutzrechts. Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Datenschutzaufsicht diskutierten intensiv darüber, wie Datenschutz und wirtschaftliche Datennutzung künftig besser miteinander vereinbart werden können. Dabei wurde deutlich, dass sowohl Unternehmen als auch politische Akteure mehr Flexibilität bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten fordern.
Besonders kontrovers verlief die Debatte über mögliche Reformen der DSGVO und des gesamten europäischen Datenschutzrechts. Einige Stimmen sprachen sich für tiefgreifende Veränderungen aus, etwa für eine stärkere Orientierung am Schutz der Privatsphäre anstelle strenger datenbezogener Vorgaben. Gleichzeitig wurde jedoch deutlich, dass umfassende Reformen derzeit politisch kaum durchsetzbar erscheinen. Wahrscheinlicher sind kleinere Anpassungen im Rahmen der geplanten Omnibus-Gesetze der EU.
Thematisiert wurden außerdem geplante Erleichterungen bei Dokumentations- und Meldepflichten, neue Regelungen zu Cookies und Einwilligungen sowie eine präzisere Definition personenbezogener Daten. Dabei spielte auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine wichtige Rolle. Diskutiert wurde insbesondere, wann Daten tatsächlich anonym sind und wie moderne KI-Systeme eine spätere Re-Identifizierung ermöglichen könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der praktischen Umsetzung von AI-Governance in Unternehmen. Mehrere große Konzerne stellten ihre Strategien zum Einsatz von KI und zum internen Datenaustausch vor. Dabei zeigte sich, dass der Bedarf an nutzbaren Daten durch KI-Anwendungen deutlich wächst. Gleichzeitig wurden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vorgestellt, mit denen Unternehmen Risiken reduzieren und regulatorische Vorgaben einhalten wollen.
Auch internationale Fragen des Datenschutzes standen auf der Agenda. Beiträge aus den USA und Deutschland befassten sich mit grenzüberschreitenden Datentransfers, digitaler Souveränität sowie der Bedeutung sicherer Verschlüsselung und kontrollierter Zugriffsrechte. Zudem wurde der weiterhin ungelöste Reformbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz angesprochen, nachdem europäische Gerichte den nationalen Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt haben.
Insgesamt machte der Kongress deutlich, dass die rasante Entwicklung von KI den Druck auf Gesetzgeber und Unternehmen weiter erhöht. Datenschutz bleibt dabei ein zentrales Thema, muss sich jedoch an neue technische und wirtschaftliche Anforderungen anpassen.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat ein neues Informationsprojekt zur privaten Videoüberwachung gestartet. Ziel der Initiative ist es, Konflikte und Beschwerden im Zusammenhang mit privat installierten Kameras frühzeitig zu vermeiden. Dafür wurde eine kompakte Informationskarte entwickelt, die vor allem von kommunalen Ordnungsdiensten genutzt werden soll.
Die Karte, in der Größe einer Postkarte, verweist auf eine Webseite der LDI NRW, auf der Betreiber*innen privater Kameras leicht verständliche Informationen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen finden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Kameras eingesetzt werden können, ohne öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke unzulässig zu erfassen. Die Behörden wollen damit erreichen, dass sich Bürger*innen bereits vor der Installation ausreichend informieren und mögliche Verstöße vermeiden.
Nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten steigt die Zahl privater Überwachungskameras seit Jahren deutlich an. Gleichzeitig nehmen auch Beschwerden und Beratungsanfragen kontinuierlich zu. Viele seien mit den rechtlichen Vorgaben nicht ausreichend vertraut. Durch die neue Informationshilfe sollen Kommunen einfacher vor Ort aufklären und Streitigkeiten frühzeitig entschärfen können.
Mittlerweile interessieren sich auch Polizeibehörden für die Nutzung der Karten. Deshalb soll das Projekt künftig zusätzlich auf Polizeipräsidien ausgeweitet werden. Die Datenschutzbehörde erhofft sich dadurch eine breitere Sensibilisierung für datenschutzgerechte Videoüberwachung und eine Entlastung bei aufwendigen Beschwerdeverfahren.
Da die Informationskarte öffentlich zugänglich ist, können sich nicht nur Verantwortliche von Kameras informieren, sondern auch Betroffene. Dadurch soll der direkte Austausch zwischen Beteiligten erleichtert und Unsicherheiten im Umgang mit privater Videoüberwachung reduziert werden.
Die Karte finden Sie unter diesem Link am Ende der Seite zum Download.
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich derzeit mit einem ungewöhnlichen Familienstreit, der zugleich grundsätzliche Fragen zum Datenschutz und zur privaten Videoüberwachung aufwirft. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Familienmitglieder innerhalb eines gemeinsam genutzten Hauses ohne deren Wissen gefilmt werden dürfen und welche rechtlichen Grenzen dabei gelten.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Konflikt zwischen einer Mutter, ihrer Tochter und dem Schwiegersohn. Die Mutter wohnte in einer eigenen Wohnung im Haus des Ehepaares, nutzte jedoch auch deren Wohnküche. Dort war eine Kamera installiert, die die Mutter mehrfach aufzeichnete. Die Aufnahmen wurden später im Zusammenhang mit einer Strafanzeige wegen eines vermuteten Diebstahls an die Polizei und an ein weiteres Familienmitglied weitergegeben. Die Mutter sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und fordert unter anderem Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, Löschung derselben sowie Schmerzensgeld.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Datenschutz-Grundverordnung in diesem Fall nicht greift. Begründet wurde dies damit, dass die Überwachung ausschließlich im privaten beziehungsweise familiären Umfeld stattgefunden habe. Genau diese Einschätzung wird nun jedoch vom Bundesgerichtshof kritisch hinterfragt.
Die Richter machten deutlich, dass die rechtliche Abgrenzung zwischen privater Nutzung und datenschutzrechtlich relevanter Überwachung nicht eindeutig sei. Besonders problematisch erscheint dabei der Umstand, dass die Aufnahmen offenbar auch zur Vorbereitung oder Unterstützung einer Strafanzeige verwendet wurden. Deshalb prüft der Bundesgerichtshof sogar, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten, um offene Fragen zum Datenschutzrecht klären zu lassen.
Darüber hinaus geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Dabei steht zur Diskussion, ob Personen auch innerhalb eines privaten Haushalts grundsätzlich darüber informiert werden müssen, wenn sie gefilmt werden. Das Verfahren könnte deshalb weitreichende Bedeutung für den Umgang mit privaten Überwachungskameras haben und erstmals höchstrichterliche Leitlinien für die Videoüberwachung in Wohnräumen schaffen.

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