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Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027: Was ist geplant?

Mit dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sollen insbesondere Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern entlastet werden. Das geplante Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro und soll ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.

Die wichtigsten geplanten Änderungen

Höherer Grundfreibetrag

• Anhebung auf 12.564 Euro im Jahr 2027
• Anhebung auf 12.900 Euro im Jahr 2028

Entlastung mittlerer Einkommen

• Die zweite Progressionszone soll bis zu einem Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden.
• Von dieser Maßnahme sollen insbesondere mittlere Einkommen profitieren.

Mehr Unterstützung für Familien

• Anhebung des Kindergeldes von derzeit 259 Euro auf 267 Euro ab dem Jahr 2027 und auf 272 Euro ab dem Jahr 2028 je Kind und Monat.
• Erhöhung der Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro (2027) bzw. 10.236 Euro (2028).

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

• Anhebung von 1.230 Euro auf 1.430 Euro ab dem Jahr 2027.
• Nach Angaben des BMF könnten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige dadurch künftig auf die Anlage N verzichten.

Höhere Belastung für sehr hohe Einkommen

Während die große Mehrheit der Steuerpflichtigen entlastet werden soll, sieht der Gesetzentwurf für sehr hohe Einkommen eine stärkere Belastung vor. Der Steuersatz von 45 % soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zusätzlich ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro eine neue „Superreichensteuer“ von 47 % vorgesehen.

Aktueller Stand

Der Gesetzentwurf wurde am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Als nächster Schritt folgt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, welche Regelungen letztlich verabschiedet werden.


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Katrin Michels

Katrin Michels

Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzwirtin

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Über die Verfasserin

Katrin Michels, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Reading/England und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das 1. juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Steuerrecht ablegte. Nach ihrem dualen Studium an der Hochschule für Finanzen (Edenkoben) arbeitete sie als Steuerinspektorin in der Finanzverwaltung. Seitdem veröffentlicht Frau Michels als Autorin bei dem Rechtsportal Juris Beiträge zu steuerlichen Themen. Das 2. juristische Staatsexamen legte sie am Saarländischen Oberlandesgericht ab, ebenfalls mit Schwerpunkt Steuerrecht. Seit 2020 ist sie bei der W+ST Gruppe - für die W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit 2023 - tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst den Bereich der steuerlichen Beratung.

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