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Steueränderungsgesetz 2025
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Die Design- und Entwicklungsphase ist der Dreh- und Angelpunkt für nachhaltige Produktstrategien, rechtliche Compliance und wirtschaftlichen Erfolg. Wer bereits hier die richtigen Entscheidungen trifft, sichert nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Einhaltung zukünftiger regulatorischer Vorgaben.
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ESG-Compliance – was Unternehmen entlang des Produktlebenszyklus beachten sollten.
Im vorherigen Beitrag unserer Blogserie haben wir den Grundstein gelegt und beleuchtet, warum ESG-Compliance entlang des gesamten Produktlebenszyklus zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nun richten wir den Blick auf die frühe Phase der Wertschöpfungskette: Design und Entwicklung. Bereits in dieser Phase entscheidet sich maßgeblich, wie ressourcenschonend, reparierbar und recycelbar ein Produkt später sein wird. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) bildet hier das regulatorische Fundament für eine nachhaltigere Produktgestaltung. Ergänzt wird sie durch den Digitalen Produktpass, der künftig Transparenz über ökologische und zirkuläre Produkteigenschaften schaffen soll.

Der Begriff Ökodesign bezeichnet die systematische Vorgehensweise, ökologische Aspekte möglichst frühzeitig in die Produktplanung, -entwicklung und -gestaltung einzubringen. Dies bedeutet, dass die klassischen Kriterien der Produktentwicklung, wie beispielsweise Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, um den Aspekt „Umwelt” ergänzt werden. Das Ziel besteht darin, Produkte zu entwickeln, die bei optimaler Funktion langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind. Zudem sollten sie keine oder nur die zur Funktionsfähigkeit unabdingbar erforderlichen Schadstoffe enthalten sowie ein Minimum an Ressourcen und Energie benötigen.
Die Ökodesign-Verordnung (engl. Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR) ist eine zentrale Säule der europäischen Umweltpolitik und löst die ursprüngliche Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ab. Am 18. Juli 2024 trat die EU-Verordnung im Rahmen des European Green Deals in Kraft, der die Europäische Union zu einer wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft umgestalten soll. Um dies zu erreichen legt die ESPR Leistungs- und Informationsanforderungen an die Produkte fest. Ihre Wirkung entfaltet die Verordnung unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, eine Umsetzung in nationales Recht ist grundsätzlich entbehrlich. Erste Produktanforderungen gelten jedoch erst ab 2027/28. Zu den betroffenen Akteuren der ESPR gehören neben Herstellern, Importeuren, Vertreibern und Händlern auch Fulfilment-Dienstleister sowie Anbieter von Online-Marktplätzen.
Welche Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen der Ökodesign-Verordnung drohen legen die Mitgliedstaaten selbst fest. In Artikel 74 Abs. 1 der Verordnung ist festgelegt, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Gemäß Absatz 3 müssen als Sanktionen von dem Mitgliedsstaaten mindestens Geldbußen und ein zeitlich befristeter Ausschluss von der Vergab öffentlicher Aufträge verhängt werden können. Die bisherige Rechtslage auf Basis der alten Ökodesign-Richtlinie sah Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde grundsätzlich auf alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, ausgeweitet. Dabei gelten die Ökodesign-Anforderungen vorrangig für Produkte, von denen starke Umwelteinwirkungen ausgehen und erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus des jeweiligen Produktes. Einige Produktkategorien sind jedoch aus dem Gültigkeitsbereich der ESPR ausgenommen, darunter Lebensmittel und Futtermittel, Arzneimittel und Tierarzneimittel sowie lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen.
Da es sich bei der ESPR um eine Rahmenverordnung handelt, werden die Anforderungen durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Diese können sowohl für mehrere Produktgruppen gelten als auch spezifisch sein. Gemäß den geltenden Ökodesign-Anforderungen müssen die Produkte strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, darunter solche hinsichtlich:
Um das Abfallaufkommen zu verringern, enthält die EU-Verordnung zudem gewisse Bestimmungen zur Vermeidung der Vernichtung unverkaufter Waren.
Die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung beinhalten außerdem erweiterte Informationspflichten. Wirtschaftsakteure sind dazu angehalten, Informationen über Produktparameter (wie z.B. Materialzusammensetzung, besorgniserregende Stoffe), die Haltbarkeit und Reparierbarkeit oder den CO2-Fußabdruck offenzulegen. Damit Kunden schnell und einfach auf für sie relevante Daten zugreifen können führt die Verordnung den digitalen Produktpass (engl. digital product pass, kurz: DPP) ein, der für mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit sorgen soll.
Die Einführung des digitalen Produktpasses erfolgt schrittweise ab 2026 für Textilien, Elektrogeräte und Automobile. Ab 2027 soll er verpflichtend für alle eingeführten Produkte werden.
Die Meldepflichten im Zusammenhang mit dem DPP umfassen die fortlaufende Aktualisierung der Produktdaten sowie die Bereitstellung dieser Informationen für Behörden, Recyclingunternehmen und Verbraucher. Unternehmen stehen daher kontinuierlich in der Pflicht ihre Produktdaten systematisch zu erfassen und zu pflegen, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die Implementierung des digitalen Produktpasses könnte Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen. Denn sie verlangt eine hohe Datenqualität und die Vernetzung verschiedener Abteilungen wie Entwicklung, Einkauf, Produktion und Qualitätssicherung. Besonders bei komplexen Produkten mit vielen Zulieferern könnte sich die Sammlung und Pflege der notwendigen Informationen aufwendig gestalten.
Die Design- und Entwicklungsphase ist der Dreh- und Angelpunkt für nachhaltige Produktstrategien, rechtliche Compliance und wirtschaftlichen Erfolg. Wer bereits hier die richtigen Entscheidungen trifft, sichert nicht nur seine Wettbewerbsfähigkeit, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Einhaltung zukünftiger regulatorischer Vorgaben.
Im nächsten Beitrag widmen wir uns der Beschaffung & Produktion, wo es darum geht, was Unternehmen künftig bei der Einfuhr ihrer Produkte beachten müssen und wie sie ihre Dokumentationspflichten erfüllen können, um Risiken und Verstößen zu umgehen.


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