
Steuerberatung
Steueränderungsgesetz 2025
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Die regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene greifen zunehmend systematisch in sämtliche Phasen des Produktlebenszyklus ein, von der Entwicklung, über die Produktion bis letztendlich hin zu Entsorgung. Die hier vorgestellten Regelwerke zeigen, dass Unternehmen nicht nur gefordert sind ihre Prozesse nachhaltig, sondern auch rechtssicher zu gestalten.
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ESG-Compliance – was Unternehmen entlang des Produktlebenszyklus beachten sollten.
Nachhaltigkeit ist schon lange kein Trendthema mehr, sondern ein regulatorisches Muss für Unternehmen, insbesondere für solche, die Produkte entwickeln, herstellen oder in Verkehr bringen. Die Anforderungen an ESG-Compliance werden dabei immer komplexer und durchdringen zunehmend jeden Abschnitt des Produktlebenszyklus. Unternehmen müssen heute eine Vielzahl an Melde- und Berichtspflichten beachten, von der ersten Idee über die Materialbeschaffung, Produktion und Nutzung bis hin zur Rücknahme und Entsorgung. Die unterschiedlichsten Teams sollten hierbei abteilungsübergreifend zusammenarbeiten, denn ESG-Compliance muss ganzheitlich gedacht und frühzeitig umgesetzt werden.
In dieser Blogserie geben wir einen umfassenden Überblick über die Pflichten und Herausforderungen, die entlang der verschiedenen Phasen eines Produkts bestehen, sowie über die dabei eine Rolle spielenden regulatorischen Rahmenwerke. Dieser erste Beitrag stellt die einzelnen Phasen vor und ordnet sie wichtigen Rechtsvorschriften aus dem Bereich der Nachhaltigkeit zu, bevor wir in den folgenden Beiträgen tiefer in die jeweiligen Abschnitte einsteigen.

In der Entwicklungsphase eines Produktes entscheidet sich, ob ein Produkt aus unbedenklichen Materialien hergestellt wird, es recyclingfähig ist oder die Möglichkeit besteht, Reparaturen daran vorzunehmen. Die geplante EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) macht Anforderungen wie „Design for Recycling“, „Materialeffizienz“ oder die Auswahl nachhaltiger Stoffe künftig verbindlich. Unternehmen müssen frühzeitig analysieren, welche Produktanforderungen im Hinblick auf Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit oder Materialtransparenz gelten. In der Ökodesign-Verordnung enthalten ist zudem der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll in Zukunft zentrale Produktinformationen für Verbraucher digital verfügbar machen. Hierzu gehören u.a. Inhaltsstoffe, der CO₂-Fußabdruck des Produktes oder Anleitungen, die im Falle einer Reparatur genutzt werden können.
Die Lieferkette rückt stärker denn je in den regulatorischen Fokus: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verpflichtet große Unternehmen zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Gleichzeitig macht die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bestimmte Rohstoffe wie Holz, Soja oder Palmöl nur noch unter strengen Nachweispflichten marktfähig. Wer Materialien beschafft oder produzieren lässt, muss künftig eine lückenlose Dokumentation vorweisen, um eine Haftung zu umgehen. Im Bereich der Beschaffung sollte man sich ebenfalls mit dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) befassen, um im Falle einer Berichtspflicht abgesichert zu sein.
Ein großer Teil des Abfallaufkommen in Europa ist auf Verpackungen zurückzuführen. Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) soll dem entgegenwirken. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Verpackungen recyclingfähig sind, bestimmte Materialquoten erfüllen und überflüssige Umverpackungen vermeiden. Ebenso wird der Einsatz von Rezyklaten (z. B. bei Kunststoffverpackungen) verpflichtend.
Dass Unternehmen durch „grüne“ Kommunikation ihr Image aufbessern wollen, ist kein neues Marketingphänomen. Sogenanntes Greenwashing wird gerne genutzt, um seine Geschäftstätigkeit und Produkte in ein besseres Licht zu rücken. Damit soll bald Schluss sein, denn Unternehmen müssen zunehmend transparenter kommunizieren und ihre Umweltaussagen belegen. Mit der EmpCo-Richtlinie soll gegen unfaire Geschäftspraktiken vorgegangen werden, indem Verbraucher klar, nachvollziehbar und korrekt informiert werden. Ein ähnliches Ziel verfolgt die Green Claims Directive, die allerdings noch spezifischere Anforderungen an Umweltversprechen stellt und zudem die Einführung standardisierter Prüfverfahren thematisiert. Verbraucher sollen jedoch nicht nur im Vorfeld durch eine transparente Kommunikation geschützt werden, sondern auch darauf vertrauen können, dass ihre Produkte sicher sind. Die neue EU Richtlinie zur Produkthaftung schafft einen soliden Rahmen für Schadensersatzansprüche bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen.
Was passiert mit einem Produkt, wenn es nicht mehr genutzt wird? Auch diese Phase wird reguliert: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen oder zu recyceln – und dafür logistische und finanzielle Strukturen zu schaffen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird in vielen EU-Mitgliedstaaten zunehmend überwacht und sanktioniert. Um der Endphase des Produktlebenszyklus einen stärkeren rechtlichen Rahmen zu schaffen, ist derzeit der EU Circular Economy Act als Fortführung des Circular Economy Action Plans in Planung, der die Kreislaufwirtschaft in Europa beschleunigen und die Nutzung von Sekundärrohstoffen fördern soll.
Die regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene greifen zunehmend systematisch in sämtliche Phasen des Produktlebenszyklus ein, von der Produktentwicklung, über die Produktion bis letztendlich hin zu Entsorgung. Die hier vorgestellten Regelwerke zeigen eindrucksvoll, dass Unternehmen nicht nur gefordert sind ihre Prozesse nachhaltig, sondern auch rechtssicher zu gestalten.
Im ersten Teil dieser Blogreihe nehmen wir deshalb die erste Phase des Produktlebenszyklus genauer unter die Lupe. Dabei stehen insbesondere die Anforderungen der neuen Ökodesign-Verordnung und des digitalen Produktpasses im Fokus.


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