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Die neue EU-Verpackungsrichtlinie (PPWR) setzt ambitionierte Ziele für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Sie verschärft die Anforderungen an Verpackungsmaterialien, Wiederverwendbarkeit und Recyclingquoten deutlich. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, ihre Verpackungskonzepte grundlegend zu überdenken und nachhaltiger zu gestalten.
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ESG-Compliance – was Unternehmen entlang des Produktlebenszyklus beachten sollten.
Im vorherigen Beitrag unserer Serie haben wir uns angeschaute, welche Anforderungen Unternehmen bei der Beschaffung ihrer Rohstoffe bewältigen müssen. Nun wandern wir entlang des Produktlebenszyklus weiter und widmen uns dem Thema Verpackung. Verpackungen sind allgegenwärtig und sind oft der erste sichtbare Nachhaltigkeitsfaktor für Verbraucher. Über ihre reine Schutzfunktion hinaus stehen sie zunehmend im Zentrum regulatorischer Aufmerksamkeit. Mit der geplanten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Materialien zu verbessern. Die neuen Regelungen bringen weitreichende Änderungen mit sich – etwa verbindliche Rezyklatquoten, Designanforderungen und einheitliche Kennzeichnungspflichten.

Bisher galt innerhalb der EU die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die für die Mitgliedsstaaten lediglich Ziele und Rahmenvorgaben enthielt. Sie bot aufgrund dessen große Spielräume für nationale Umsetzungen (z.B. deutsches VerpackG), was zu rechtlichen Unsicherheiten und Marktverzerrung führte, insbesondere für multinational tätige Unternehmen. Die weiterentwickelte EU-Verpackungsverordnung (engl. Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sollte dem entgegenwirken, indem sie verbindliche und einheitliche Regeln für die Mitgliedsstaaten vorgibt, an die sich Unternehmen halten müssen.
Die EU-Verordnung trat am 11. Februar 2025 offiziell in Kraft. Unternehmen haben jedoch eine 18-monatige Übergangsfrist bis zum 12. August 2026. Ab diesem Zeitpunkt entfaltet die Verordnung in allen Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit.
Doch wer ist eigentlich von der europäischen Verpackungsverordnung betroffen? Da die PPWR die Handhabung von Verpackungen und Verpackungsabfällen regelt, sind viele Akteure in der Wertschöpfungskette von ihr betroffen, sofern sie Verpackungen oder verpackte Waren in der Europäischen Union in Verkehr bringen.
Eine Erleichterung sieht die Verpackungsverordnung für Hersteller vor, die pro Jahr maximal 10 Tonnen an Verpackung erstmals in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringen (Art. 44 Abs. 8 VO (EU) 2025/40).
Übergeordnete Ziele der Verpackungsverordnung sind die Reduzierung der Verpackungsabfälle und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Diese Kernziele sind jedoch weiter konkretisiert und enthalten diverse Anforderungen an die Unternehmen, die schrittweise erfüllt werden müssen.
Diese sehen im Details wie folgt aus:
Auf die betroffenen Unternehmen kommen also eine Vielzahl an Verpflichtungen und Anforderungen an ihre Verpackungen zu. Zumal im Sinne der EU-Verpackungsverordnung unter dem Begriff „Verpackung“ alle Verpackungskategorien zu verstehen sind, also sowohl Verkaufs- und Umverpackungen als auch Transportverpackungen. Um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen genau diese Anforderungen entsprechen, ist die Einführung der Konformitätserklärung ein weiterer zentraler Bestandteil der PPWR (s. Art. 39).
Die Konformitätserklärung dient als formelle Bestätigung. Unternehmen müssen damit garantieren, dass ihre Verpackungen bestimmte Kriterien erfüllen, etwa hinsichtlich der Recyclingfähigkeit, des Materialeinsatzes und der Schadstofffreiheit. Dies soll nicht nur die Recyclingquoten erhöhen, sondern auch den Ressourcenverbrauch minimieren und die Umweltbelastung verringern.
Sollten Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nach kommen, so werden Sanktionen in Form von Geldbußen gegen sie verhängt. Bis zum 12. Februar 2027 müssen die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die Verordnung angeordnet werden. Diese müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (s. Art. 68).
Die neue EU-Verpackungsrichtlinie (PPWR) setzt ambitionierte Ziele für mehr Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung. Sie verschärft die Anforderungen an Verpackungsmaterialien, Wiederverwendbarkeit und Recyclingquoten deutlich. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, ihre Verpackungskonzepte grundlegend zu überdenken und nachhaltiger zu gestalten. Damit sind Unternehmen ein entscheidender Treiber für den Wandel hin zu nachhaltigeren Verpackungen und sich reduzierenden Abfallmengen.
Im Fokus unseres folgenden Blogbeitrags stehen die Themen Vertrieb und Nutzung und wir beantworten die Frage, wie Verbraucher rechtlich besser vor Green Washing geschützt werden sollen. Ebenso schauen wir uns die neue EU Produkthaftungsrichtlinie an.


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