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EU-Pläne für neue Unternehmensabgabe

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Unternehmensabgabe mit dem Namen “Corporate Resource for Europe (CORE)” eingebracht, um den EU-Haushalt zu finanzieren. Diese Abgabe soll von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100 Millionen Euro erhoben werden. Die genauen Details und die Zustimmung des EU-Rats und des EU- Parlaments stehen noch aus.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat am 16.07.2025 einen Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), also den Haushaltsplan, für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Dieser Vorschlag beinhaltet u.a. als Einnahmenquelle sog. EU-Eigenmittel, um die geplanten Investitionen zu finanzieren und Schulden zu tilgen. Eines dieser neuen Eigenmittel ist die vorgeschlagene Unternehmensabgabe.

Wer wäre betroffen?

Die Abgabe soll für Unternehmen gelten, die in der EU ansässig sind oder Betriebsstätten in der EU von Drittstaatenunternehmen haben und einen Jahresnettoumsatz von mindestens 100 Millionen Euro erzielen. Ausgenommen von der Abgabe sollen staatliche Stellen, internationale Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen sein. EU-weit wären schätzungsweise 50.000 Unternehmen betroffen, davon etwa 20.000 allein in Deutschland.

Wie hoch ist die Abgabe?

Der Vorschlag sieht eine gestaffelte, pauschale Abgabe vor, die sich am Jahresumsatz der Unternehmen orientiert. Für Unternehmen mit einem Umsatz von 100 bis 249,99 Millionen Euro wären 100.000 Euro Abgabe fällig. Bei Umsätzen von 250 bis 499,99 Millionen Euro wären es 250.000 Euro, bei 500 bis 749,99 Millionen Euro 500.000 Euro und ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz 750.000 Euro. Als Bemessungsgrundlage sollen die Nettoumsatzerlöse dienen, also die Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben.

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag wird nach der Sommerpause von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beraten werden. Das EU-Parlament muss mit einer Mehrheitsentscheidung zustimmen. Die EU-Länder müssen den Haushalt einstimmig annehmen. Es sind daher lange, kontroverse Verhandlungen zu erwarten. Die deutsche Bundesregierung hat bereits eine ablehnende Haltung zu der Abgabe signalisiert.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Katrin Michels

Katrin Michels

Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzwirtin

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Über die Verfasserin

Katrin Michels, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Reading/England und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das 1. juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Steuerrecht ablegte. Nach ihrem dualen Studium an der Hochschule für Finanzen (Edenkoben) arbeitete sie als Steuerinspektorin in der Finanzverwaltung. Seitdem veröffentlicht Frau Michels als Autorin bei dem Rechtsportal Juris Beiträge zu steuerlichen Themen. Das 2. juristische Staatsexamen legte sie am Saarländischen Oberlandesgericht ab, ebenfalls mit Schwerpunkt Steuerrecht. Seit 2020 ist sie bei der W+ST Gruppe - für die W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit 2023 - tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst den Bereich der steuerlichen Beratung.

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