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Steuerliches Investitionssofortprogramm

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt. Das Gesetz ist am 18.07.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Folgende Maßnahmen sind enthalten:

  • “Investitions-Booster”: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG) ab Juli 2025 bis Ende 2027. Der anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes (§ 23 Abs. 1 KStG): Der Körperschaftssteuersatz wird ab 2028 von derzeit 15 % in fünf Schritten um jeweils einen %-Punkt jährlich auf 10 % ab 2032 gesenkt.
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG)
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro für nach dem 30.06.2025 angeschaffte Kfz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG)
  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG)

Es ist größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten; die Änderung des FZulG tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Weitere Details zu einzelnen Maßnahmen folgen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Katrin Michels

Katrin Michels

Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzwirtin

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Über die Verfasserin

Katrin Michels, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Reading/England und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das 1. juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Steuerrecht ablegte. Nach ihrem dualen Studium an der Hochschule für Finanzen (Edenkoben) arbeitete sie als Steuerinspektorin in der Finanzverwaltung. Seitdem veröffentlicht Frau Michels als Autorin bei dem Rechtsportal Juris Beiträge zu steuerlichen Themen. Das 2. juristische Staatsexamen legte sie am Saarländischen Oberlandesgericht ab, ebenfalls mit Schwerpunkt Steuerrecht. Seit 2020 ist sie bei der W+ST Gruppe - für die W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit 2023 - tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst den Bereich der steuerlichen Beratung.

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