
Steuerberatung
Steueränderungsgesetz 2025
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Das BMF hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von betrieblichen Kraftfahrzeugen an Arbeitnehmer neu gefasst. Das neue BMF-Schreiben vom 03.03.2022 (BStBl. I 2022, nn) ersetzt das bisherige BMF-Schreiben vom 04.04.2018 (BStBl. I 2018, S. 592) und ist in allen offenen Fällen anwendbar.
Was die Behandlung von überlassenen betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angeht, verweist das BMF auf seine Schreiben zur Elektromobilität (BMF-Schreiben vom 05.11.2021 und 29.09.2020, BStBl. I 2021, S. 2205).

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