
Steuerberatung
Steueränderungsgesetz 2025
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Am 6. März ist eine wichtige Frist im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie verstrichen: Betroffene Unternehmen mussten sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Viele Unternehmen fragen sich nun, ob sie diese Frist möglicherweise bereits versäumt haben. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass zunächst unklar ist, ob ein Unternehmen überhaupt unter die neuen Regelungen fällt und damit eine Registrierungspflicht besteht. Das eigentliche Risiko liegt dabei häufig weniger in möglichen Bußgeldern wegen einer unterlassenen Registrierung. Entscheidend ist vielmehr, ob Unternehmen im Falle eines Cybervorfalls nachweisen können, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen eingerichtet und dokumentiert wurden. Eine strukturierte NIS-2-Betroffenheitsprüfung ist daher für viele Unternehmen der erste entscheidende Schritt, um Klarheit über ihre rechtlichen Pflichten zu erhalten.
Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz setzt Deutschland die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um. Die entsprechenden Vorgaben werden im BSI-Gesetz geregelt. Ziel der Regulierung ist es, Unternehmen zu verpflichten, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur IT- und Informationssicherheit umzusetzen und Sicherheitsvorfälle gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden.
Als potenziell betroffene Unternehmen kommen beispielsweise in Betracht:
Diese Beispiele zeigen, dass eine Betroffenheit nicht allein anhand der Branche beurteilt werden kann. Entscheidend ist stets die konkrete Tätigkeit eines Unternehmens.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ganze Unternehmensgruppen automatisch unter die NIS-2-Regulierung fallen. Tatsächlich knüpft die Regulierung grundsätzlich an die einzelne juristische Person an. Innerhalb eines Konzerns muss daher jede Gesellschaft separat geprüft werden. Dabei müssen auch Beteiligungs- und Verbundstrukturen berücksichtigt werden, da Kennzahlen anderer Unternehmen teilweise zugerechnet werden.
Gerade in Unternehmensgruppen ist daher eine strukturierte Prüfung notwendig, um festzustellen, welche Gesellschaften tatsächlich unter die NIS-2-Regelungen fallen.

„Unsere Erfahrung aus Betroffenheitsprüfungen zeigt, dass Unternehmen ihre Situation häufig falsch einschätzen: Entweder wird angenommen, dass zu viele Gesellschaften eines Konzerns betroffen sind, oder es wird davon ausgegangen, dass überhaupt keine Betroffenheit besteht. Eine strukturierte Prüfung schafft hier die notwendige Klarheit und bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.“
– Kerstin Kiefer, Rechtsanwältin –
In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen ihre NIS-2-Betroffenheit nur schwer selbst beurteilen können. Das liegt unter anderem daran, dass die Regulierung nicht allein an Branchen oder IT-Systeme anknüpft, sondern vor allem an die konkreten Tätigkeiten eines Unternehmens. Hinzu kommt, dass die maßgeblichen wirtschaftlichen Schwellenwerte nach der EU-KMU-Definition des europäischen Beihilfenrechts bestimmt werden. Diese Kennzahlen liegen in Unternehmen häufig nicht in der erforderlichen Form vor und müssen zunächst gesondert ermittelt werden. Gerade bei Unternehmensgruppen kommt hinzu, dass Beteiligungs- und Verbundstrukturen berücksichtigt werden müssen.
Unternehmen sollten zunächst klären, ob sie überhaupt unter die NIS-2-Regelungen fallen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt hierfür einen Online-Fragekatalog zur Verfügung. Dieser kann eine erste Orientierung bieten, führt in der Praxis jedoch häufig zu Fehleinschätzungen, da er keine abschließende Einordnung ermöglicht.
Für eine belastbare Einschätzung müssen zusätzlich berücksichtigt werden:
Für Unternehmen und ihre Geschäftsleitungen hat die Einordnung unter die NIS-2-Regulierung erhebliche praktische Konsequenzen.
Eine strukturierte NIS-2-Betroffenheitsprüfung bildet daher den ersten entscheidenden Schritt. Erst wenn klar ist, ob ein Unternehmen unter die NIS-2-Regelungen fällt, lassen sich die erforderlichen Maßnahmen sinnvoll planen.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist?
Eine strukturierte Betroffenheitsprüfung schafft Klarheit darüber, ob eine Registrierungspflicht besteht und welche Maßnahmen erforderlich sind. Weitere Informationen zur NIS-2 Betroffenheitsprüfung finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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