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NIS 2: W+ST Gruppe bietet Betroffenheitsprüfung und NIS 2-Betreuung an

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die europäische NIS-2-Richtlinie ist in Deutschland durch das neue BSI-Gesetz umgesetzt worden. Derzeit besteht bei vielen Unternehmen Unsicherheit, ob und in welchem Umfang sie von NIS-2 betroffen sind. Nach aktuellen Schätzungen fallen deutschlandweit rund 30.000 Unternehmen unter die neuen Regelungen.

Ob ein Unternehmen unter NIS-2 fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die sektorale Einordnung, die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sowie bestimmte Schwellenwerte nach der EU KMU Definition des europäischen Beihilfenrechts. Diese Kennzahlen lassen sich regelmäßig nicht unmittelbar aus bestehenden Bilanzen oder der Gewinn- und Verlustrechnung ablesen, sondern müssen gesondert ermittelt und umgerechnet werden. Eine konzernweite Betroffenheit besteht nicht, vielmehr ist stets die einzelne Gesellschaft maßgeblich.

Besondere Bedeutung kommt der Geschäftsleitung der jeweils betroffenen Gesellschaft zu. NIS-2 sieht eine unmittelbare Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung vor und begründet zudem Schulungs- und Überwachungspflichten im Bereich der Cybersicherheit.

Die W+ST-Gruppe bieten daher eine strukturierte Betroffenheitsprüfung an, bei der die Unternehmen einen Prüfbescheid erhalten, ob für ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht oder nicht. Die Durchführung erfolgt in unserem Haus durch die W+ST Data Security GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Wird eine Betroffenheit festgestellt, übernimmt diese auf Wunsch auch die NIS-2 Betreuung. Hierfür setzt die W+ST Data Security GmbH ein eigenes ISMS-System ein und führt die Registrierung, Dokumentation und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführung

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