
Steuerberatung
Steueränderungsgesetz 2025
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Seit dem 18. März gelten nun die Änderungen des ersten Omnibus-Pakets, die am 26. Februar im Amtsblatt der EU veröffentlich wurden.
Mit dem Omnibus I hat die EU sowohl die Verschiebung der Berichterstattung der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) beschlossen, als auch deren Anwendungsbereich angepasst und die Anforderungen an Unternehmen abgeschwächt.
Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der CSRD müssen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde Anfang September ein Gesetzesentwurf beschlossen, der zwar die zeitliche Verschiebung berücksichtigte, jedoch aufgrund des damals noch laufenden Omnibus-Verfahrens eine Umsetzung der bisherigen CSRD vorsah. Bis zum Abschluss des Trilogs hat eine Umsetzung in nationales Recht nicht stattgefunden, weshalb auch das Vertragsverletzungsverfahren weiterhin aktiv ist.
Wie hat sich das Omnibus-Verfahren nun im Einzelnen auf die Richtlinie ausgewirkt?
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der CSRD wurde deutlich eingeschränkt. Zukünftig sind nur noch Unternehmen ab einer Größe von
verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD zu erstellen.
Durch die Anhebung der Schwellenwerte hat sich die Anzahl der betroffenen Unternehmen gegenüber der ursprünglichen Fassung der CSRD um ca. 90 % reduziert.
Berichtszeitpunkt
Die ursprüngliche CSRD sah drei unterschiedliche Zeitpunkte zur Erstberichterstattung vor, abhängig von der Unternehmensgröße (MA und/oder Nettoumsatz/Bilanzsumme).
Die sogenannten drei Wellen sahen folgendes vor:
Durch das sogenannte Stop-the-Clock sollte die erstmalige Berichterstattung der Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Durch die neuen Schwellenwerte fallen diese Unternehmen jedoch aus der Berichtspflicht heraus. Ebenso sieht die CSRD keine Pflicht zur Berichterstattung mehr bei Unternehmen der Welle 1 vor, sofern sie weniger als 1.000 Beschäftigte haben und ihr Nettoumsatz unter 450 Mio. EUR liegt.
Evaluation
Aufgrund der extremen Reduzierung des Anwenderkreises soll nun von der Kommission alle fünf Jahre geprüft werden, ob die Schwellenwerte abgesenkt und dadurch die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen erhöht werden soll.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ist es notwendig, dass berichtspflichtige Unternehmen Informationen aus ihrer Wertschöpfungskette einholen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass möglicherweise auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigten bzw. 450 Mio. EUR Nettoumsatz nachhaltigkeitsbezogene Daten offenlegen müssen, sofern sie Anfragen CSRD-pflichtiger Unternehmen erhalten.
Daher enthielt das Omnibus I Paket ebenfalls die Aufforderung per delegierten Rechtsakts einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard zu erlassen, der genau diese Daten beinhaltet. Grundlage soll der bereits bestehende VSME sein. Da dieser jedoch eigentlich nur für KMUs (< 250 MA) ausgelegt ist, ist derzeit fraglich, ob und falls ja, welche Anpassungen vorgenommen werden.
Die EU-Kommission beauftragte im Zuge des ersten Omnibus Pakets eine Überarbeitung der bestehenden Berichtsstandards ESRS Set 1 durch die EFRAG, um deren künftige Anwendung zu erleichtern.
Am 3. Dezember 2025 hat die EFRAG hat ihren überarbeiteten Vorschlag zu Set 1 der ESRS als „Technical Advice“ an die EU-Kommission übermittelt. Diese sieht vor, die finalen Änderungen Mitte 2026 als Delegierte Verordnung zu erlassen. Somit werden die überarbeiteten ESRS ab dem Geschäftsjahr 2027 anzuwenden sein. Für eine frühere Anwendung der ESRS 2.0 könnte ein Wahlrecht gestattet werden.
Welche Änderungen sieht die Überarbeitung unteranderem vor?
Das Omnibus-I-Paket markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Klarheit und Praktikabilität in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die Anhebung der Schwellenwerte hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert.
Doch unabhängig von diesen Schwellenwerten und formalen Berichtspflichten sollten sich auch kleine und mittlere Unternehmen frühzeitig mit ihren Auswirkungen, Risiken und Chancen auseinandersetzen. Denn Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette, steigende Erwartungen von Kunden, Investoren und Banken sowie absehbare regulatorische Entwicklungen machen vor Unternehmensgrenzen nicht halt.
Schon jetzt zeichnet sich klar ab: Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich zunehmend von einer regulatorischen Pflicht zu einem strategischen Steuerungsinstrument.

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