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Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, kommt die 1%-Regelung zur Anwendung, was die Erhöhung des Arbeitslohns um den Pkw-Sachbezug und somit eine höhere Besteuerung zur Folge hat. Gilt dies auch schon dann, wenn ein Fahrtenbuch kleinere Mängel und Ungenauigkeiten aufweist?
Das Finanzgericht Niedersachen (Urteil vom 16.06.2021, Az. 9 K 276/19) hat hierzu unter Verweis auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10.04.2008, Az. VI R 38/06) entschieden:
Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten bei der Verwendung von
führen nicht zwangsläufig zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils ab der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.
Sofern das Finanzamt die Ordnungsgemäßheit eines Fahrtenbuchs versagen und stattdessen die 1%-Regelung anwenden möchte, kann es im Einzelfall durchaus Sinn machen, zu überprüfen, ob es sich eventuell um kleinere Mängel und Ungenauigkeiten gemäß der oben zitierten Rechtsprechung handelt.
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