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NIS-2: Registrierungsfrist verstrichen – warum Unternehmen jetzt ihre Betroffenheit prüfen sollten
Am 6. März ist eine wichtige Frist im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie verstrichen:...
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Einigung im Omnibus-Verfahren der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erzielt!
Am 18. November 2025 starteten die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union über die im Omnibus-I-Paket vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Dienstagnachmittag, am 16.12.2025, fand nun die finale und lang ersehnte Abstimmung in Straßburg statt. Der Kompromissvorschlag von Rat und Parlament wurde mit einer Mehrheit von 428 zu 218 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.
Damit ist der Trilog abgeschlossen und die neuen Vorschriften werden innerhalb von 20 Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese müssen im Anschluss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Damit sind erheblich weniger Unternehmen von der CSRD betroffen, als ursprünglich vorgesehen. Eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt aber weiterhin möglich und wird von Seiten der EU begrüßt.
Auch außerhalb des Omnibus-Verfahren gab es Anpassungen.
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich am 4. Dezember auf eine erneute Korrektur der EUDR geeinigt, der am 17.12. Parlament und Rat zugestimmt haben.
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