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Update: Kürzliche Änderungen bei Nachhaltigkeitsregulierungen

Einigung im Omnibus-Verfahren der EU-Kommission zur Nachhaltigkeits­berichterstattung und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erzielt!

Am 18. November 2025 starteten die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union über die im Omnibus-I-Paket vorgeschlagenen Änderungen hinsichtlich der Richtlinie zur Nachhaltigkeits­berichterstattung (CSRD) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

Dienstagnachmittag, am 16.12.2025, fand nun die finale und lang ersehnte Abstimmung in Straßburg statt. Der Kompromissvorschlag von Rat und Parlament wurde mit einer Mehrheit von 428 zu 218 Stimmen bei 17 Enthaltungen angenommen.

Damit ist der Trilog abgeschlossen und die neuen Vorschriften werden innerhalb von 20 Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese müssen im Anschluss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt  werden.

Die Anpassungen im Überblick

Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Mio. Euro sind künftig verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (kurz: ESRS) offenzulegen.
  • Anhebung der Umsatzschwelle auf 450 Mio. Euro auch für Nicht-EU-Unternehmen, sofern der Umsatz in der EU erzielt wird.
  • Streichung sektorspezifischer ESRS und somit keine Veröffentlichung branchenspezifischer Berichtsanforderungen.
  • Value-Chain-Cap: Begrenzung der Informationsbeschaffung durch berichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen der Wertschöpfungskette mit < 1.000 Beschäftigten auf solche Informationen, die von den freiwilligen Standards abgedeckt werden.

Damit sind erheblich weniger Unternehmen von der CSRD betroffen, als ursprünglich vorgesehen. Eine freiwillige Nachhaltigkeits­berichterstattung bleibt aber weiterhin möglich und wird von Seiten der EU begrüßt.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD

  • Der Anwendungsbereich wurde deutlich verringert: Die Richtlinie gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Auch Muttergesellschaften einer Gruppe, die insgesamt diese Umsatzschwelle erreicht, fallen unter die Richtlinie.
  • Die ursprünglich vorgesehene zivilrechtliche Haftung wurde gestrichen: Unternehmen, die gegen die CSDDD verstoßen, unterliegen keiner zivilrechtlichen Haftung. Opfer von Menschenrechtsverstößen durch Zulieferer können daher nicht gegen das Hauptunternehmen in der Lieferkette auf Schadensersatz klagen. 
  • Das Erstellen eines Klimaplans entfällt: Die Pflicht zur Erstellung eines Transitionsplan zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens ist nicht mehr vorgeschrieben.
  • Einführung eines risikoorientierten Ansatzes: Unternehmen können sich auf diejenigen Bereiche ihrer Wertschöpfungskette konzentrieren, in denen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Dies kann unter Umständen auch indirekte Geschäftspartner betreffen.

Auch außerhalb des Omnibus-Verfahren gab es Anpassungen.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich am 4. Dezember auf eine erneute Korrektur der EUDR geeinigt, der am 17.12. Parlament und Rat zugestimmt haben.

  • Verschiebung um ein weiteres Jahr: Für große und mittlere Unternehmen greift die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 und für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
  • Inhaltliche Änderungen: Die Berichtspflichten für Unternehmen werden gelockert. Künftig müssen nur noch Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, eine Sorgfaltserklärung abgeben. Kleinst- und Kleinunternehmen sind lediglich zur Abgabe einer einmaligen, vereinfachten Erklärung verpflichtet.. Bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen sollen zudem nicht unter die  Verordnung fallen. 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Jacqueline Weber

Jacqueline Weber

Senior Consultant - Sustainability Services

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Über die Verfasserin

Jacqueline Weber ist Wirtschaftsjuristin und bringt über vier Jahre Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit mit. Nach dreieinhalb Jahren in einem mittelständischen Unternehmen, wo sie in den Bereichen CO₂-Bilanzierung, Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung tätig war, unterstützt sie seit Ende 2024 als Senior Consultant Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD und des VSME. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Anwendung verschiedener Standards und Regelwerke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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