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NIS-2: Registrierungsfrist verstrichen – warum Unternehmen jetzt ihre Betroffenheit prüfen sollten
Am 6. März ist eine wichtige Frist im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie verstrichen:...
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem neuen Entwurf zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, wodurch das Forschungszulagengesetz deutlich verbessert wird. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) profitieren künftig von höheren Fördersätzen und neuen Fördermöglichkeiten, einschließlich Investitionen in Maschinen und Geräte.
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Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem neuen Entwurf zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit wird auch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz, das steuerliche Gutschriften für Investitionen in Forschung und Entwicklung ermöglicht, deutlich verbessert. Davon profitieren auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) durch höhere Fördersätze.
KMU können künftig mit bis zu 35 % – statt vorher 25 % – der Personalaufwendungen in Forschung und Entwicklung gefördert werden. Bei der Beauftragung von Forschungsdienstleistungen werden die Kosten nun mit bis zu 24,5 % statt der bisherigen 15 % gefördert. Neu ist ebenfalls, dass auch Investitionen in Maschinen und Geräte förderfähig sind.
Auch die Bemessungsgrundlage für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen anspruchsberechtigter Unternehmen wird folgendermaßen angepasst:
Der entscheidende Faktor bei der Forschungszulage ist weiterhin, dass die Forschungsvorhaben dazu dienen, neue Erkenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen, sodass neue Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und/oder Anwendungen entstehen, die erfolgreich am Markt platziert werden können.
Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld schneller erhalten können, kann diese bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab 2025, bereits im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die Forschungszulage bestmöglich für Ihr Unternehmen zu nutzen. Aufgrund der Haushaltslage des Bundes empfehlen wir, neue Anträge auf die Forschungszulage möglichst zeitnah zu stellen. Wir beraten Sie dabei umfassend hinsichtlich der Förderfähigkeit Ihrer Aufwendungen in Forschung und Entwicklung und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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