Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich rund um alle Fragen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts. Bei uns erhalten Sie Vertretung und Beratung im gesamten Bereich des Individualarbeitsrechts, das heißt von der befristeten oder unbefristeten Einstellung über die Erstellung und Prüfung des Arbeitsvertrags bis hin zur Kündigung und Beendigung sowie zum Zeugnis. Auch bei Fragen während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, insbesondere zum Thema Vergütung, Sonderzahlung, Urlaub, Überstunden, flexible Arbeitszeitmodelle, Elternzeit, Krankheit können wir Ihnen behilflich sein. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für sämtliche Fragestellungen aus dem kollektiven Arbeitsrecht, also dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht, gerne zur Verfügung.
Auch und gerade bei der Vertretung von Unternehmen spielen sozialversicherungsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Unsere Leistungen bestehen dabei in der Beratung zu sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Arbeitgeber und selbstständig Tätige bei der Abwehr unberechtigter Beitragsforderungen von Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung im Betriebsprüfungsverfahren, Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren. Außerdem begleiten wir Sie bei der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status.