NIS-2 Betroffenheitsprüfung mit Prüfbescheinigung
KLÄREN SIE, OB IHR UNTERNEHMEN UNTER NIS-2 FÄLLT
Die NIS-2-Richtlinie erweitert die Cybersicherheitsanforderungen erheblich. In Deutschland sind rund 30.000 Unternehmen betroffen – weit über klassische KRITIS-Betreiber hinaus.
Ob Ihr Unternehmen NIS-2-pflichtig ist, hängt von gesetzlichen Kriterien ab, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Unsere spezialisierte Betroffenheitsprüfung schafft hier rechtsverbindliche Klarheit.

Sind Sie betroffen?
Gehen Sie mit der W+ST Data Security GmbH auf Nummer sicher und lassen Sie jetzt die NIS-2-Betroffenheit Ihres Unternehmens prüfen.
RECHTSVERBINDLICHE NIS-2 BETROFFENHEITSPRÜFUNG
Die Feststellung der NIS-2-Betroffenheit ist komplex – insbesondere für Unternehmen mit Konzernstrukturen. Denn es genügt nicht die Betrachtung der Gruppe an sich, sondern jede einzelne Gesellschaft muss separat eingeordnet werden. Unsere spezialisierten Juristen prüfen strukturiert und belastbar, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Regulierung fällt.
Die Prüfung umfasst folgende Leistungen:
Sektorenzuordnung und tatsächliche Tätigkeiten
gemäß Anhang I und II der NIS-2-Richtlinie.
Betrachtung und Einbezug der wirtschaftlichen Schwellenwerte
nach EU-KMU-Definition („Size Cap Rule“; mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Mio. € Umsatz).
Dokumentation des Ergebnisses in einer formalisierten Prüfbescheinigung
für jede geprüfte Gesellschaft.
Prüfung von Beteiligungs- und Verbundstrukturen
einschließlich aller relevanten Tochtergesellschaften.
Überprüfung aller rechtlichen Einheiten,
da NIS-2 nicht auf Gruppenebene, sondern für jede juristische Person getrennt gilt.
PRÜFBESCHEINIGUNG ALS BELASTBARE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE
Das Ergebnis unserer Prüfung wird für jede geprüfte Gesellschaft in einer formalisierten Prüfbescheinigung dokumentiert.
Diese hält verbindlich fest
- ob NIS-2-Pflichten bestehen,
- in welchem Umfang Anforderungen gelten und
- welche Gesellschaften betroffen sind.
Die Prüfbescheinigung dient der Geschäftsleitung als dokumentierte Entscheidungsgrundlage. Da NIS-2 Cybersicherheit ausdrücklich zur Managementpflicht erklärt, schafft die formalisierte Prüfung rechtliche und organisatorische Klarheit.
WARUM EINE STRUKTURIERTE PRÜFUNG ERFORDERLICH IST
Die Bewertung der NIS-2-Betroffenheit erfordert:
- korrekte Einordnung nach europäischen Sektorvorgaben
- Ermittlung wirtschaftlicher Kennzahlen nach EU-KMU-Definition
- Berücksichtigung komplexer Beteiligungsstrukturen
- getrennte Prüfung jeder juristischen Einheit
Fehleinschätzungen können zu verspäteter Registrierung, organisatorischen Versäumnissen oder aufsichtsrechtlichen Risiken führen. Eine unabhängige, fachlich fundierte Prüfung reduziert diese Risiken erheblich.
Was folgt nach der Betroffenheitsprüfung?
Ergibt die Prüfung eine NIS-2-Betroffenheit, begleiten wir Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen – von der Registrierung beim BSI über den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) bis zur Erfüllung von Meldepflichten.
Mehr zu unserer Leistung NIS-2 Betreuung & Umsetzung.
SIE HABEN NOCH FRAGEN ZUR NIS-2 RICHTLINIE?
Wenn Sie sich zum Thema NIS-2 oder zur Prüfung der Betroffenheit Ihres Unternehmens austauschen möchten,
stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.