NIS-2 Umsetzung und Betreuung
STRUKTURIERTE UND RECHTSSICHERE UMSETZUNG IHRER NIS-2 PFLICHTEN
Steht fest, dass Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Regulierung fällt, beginnt die eigentliche Umsetzung.
Die NIS-2 Richtlinie und das neue BSI-Gesetz verpflichten betroffene Unternehmen zu umfangreichen organisatorischen, technischen und dokumentarischen Maßnahmen – von der Registrierung beim BSI bis zur revisionssicheren Dokumentation.
Unser Team, bestehend aus spezialisierten Juristen, ist mit jedem dieser Schritte bestens vertraut und begleitet Sie verlässlich durch den gesamten Prozess.

Sie brauchen Unterstützung bei der Erfüllung der NIS-2 Richtlinien?
Vertrauen Sie auf eine professionelle Umsetzung der NIS-2 Compliance durch die W+ST Data Security GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft.
GANZHEITLICHE NIS-2 UMSETZUNG UND BETREUUNG
Unsere Experten begleiten Sie durch alle gesetzlich geforderten Schritte – strukturiert, nachvollziehbar und dokumentationssicher.
Dazu gehören folgende Leistungen:
Fristgerechte Registrierung beim BSI
inklusive des Registrierungsprozesses, Einordnung der Sektorenzugehörigkeit und Aktualisierungen bei Änderungen.
Systematische Umsetzung organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
als Teil eines ganzheitlichen, strukturierten Sicherheitskonzepts.
Schulungsangebote für Vorstände, Geschäftsführer und IT-Leitungen
zur Wahrnehmung der Organisations- und Überwachungspflichten seitens der Führungsebene.
Aufbau eines belastbaren ISMS
(Informationssicherheitsmanagement-system) als Kern der NIS-2-Compliance, welches alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Unterstützung bei der Erfüllung der Melde- und Nachweispflichten
von Sicherheitsvorfällen, fristgerecht und rechtskonform, inkl. Meldungen, Abschlussbewertung, Kommunikation und Dokumentation.
Penetrationstests, Systemhärtung oder Incident Response
in Zusammenarbeit mit technischen Partnern – für eine ganzheitliche NIS-2-Umsetzung.
REDUZIEREN SIE HAFTUNGSRISIKEN IN IHREM UNTERNEHMEN MIT EINER PROFESSIONELLEN NIS-2 BETREUUNG
Das Ergebnis unserer Prüfung wird für jede geprüfte Gesellschaft in einer formalisierten Die NIS-2-Richtlinie macht Cybersicherheit ausdrücklich zur Organisations- und Überwachungspflicht der Geschäftsleitung. Vorstände und Geschäftsführer sind verpflichtet, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu etablieren, deren Umsetzung zu überwachen und sich persönlich regelmäßig schulen zu lassen.
Unvollständige Registrierung, lückenhafte Dokumentation oder nicht ausreichend implementierte Risikomanagementprozesse können nicht nur zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern führen – sie betreffen unmittelbar die Verantwortungsebene der Unternehmensleitung.
Risiken bei der
Umsetzung von NIS-2
im Alleingang:
| Unzutreffende rechtliche Einordnung von Pflichten |
| Unvollständige oder nicht prüffähige Dokumentation |
| Fehlende Verzahnung von Governance-, Risiko- und Sicherheitsstrukturen |
| Fehlende Verzahnung von Governance-, Risiko- und Sicherheitsstrukturen |
Vorteile der strukturierten Begleitung durch unsere spezialisierten Juristen:
| Vollständige und systematische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen |
| Klare Definition und Dokumentation der Verantwortlichkeiten |
| Belastbare Wahrnehmung der Managementpflichten |
| Vorliegen einer im Prüffall nachvollziehbaren und revisionssicheren Dokumentation |
NIS-2 Betroffenheit noch nicht geklärt?
Die Umsetzung der NIS-2-Pflichten setzt eine verbindliche Betroffenheitsprüfung voraus. Erst wenn feststeht, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter die NIS-2 Richtlinie fällt, können Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden. Unsere Experten stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite.
Mehr zu unserer Leistung NIS-2 Betroffenheitsprüfung mit Prüfbescheinigung.
SIE MÖCHTEN MEHR ZUR NIS-2 RICHTLINIE UND IHRER UMSETZUNG ERFAHREN?
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die NIS-2 Richtlinie,
die damit verbundenen Anforderungen und deren praktische Umsetzung im Unternehmen.