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Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht

Die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge, die Begrenzung der Haftung für betriebliche Aktivitäten, die Aufnahme von Gesellschaftern, die Umstrukturierung im Konzern und die Absicherung oder die Vermeidung einer Betriebsaufspaltung:

Die Gründe für die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens können vielfältiger Natursein.

Hierbei greifen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragen eng ineinander. Zusammen mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der W+ST Gruppe beraten wir Sie interdisziplinär in allen Belangen des Umwandlungsrechts und des Umwandlungssteuerrechts im Rahmen der Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder des Formwechsels Ihres Unternehmens. Daneben gehören auch Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes, wie Anwachsung oder Realteilung bei Personengesellschaften, zu unseren Kernkompetenzen. Dabei greifen wir auf die jahrzehntelange erfolgreiche Erfahrung unserer Gesellschaft und der W+ST Gruppe auf diesem Gebiet zurück.

Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:

  • Rechtliche und steuerliche Beratung bei der Wahl der richtigen Unternehmensform
  • Erstellung von Checklisten und Ablaufplänen der geplanten Umstrukturierung
  • Erstellung der erforderlichen Vertragsentwürfe (Umwandlungsbeschlüsse, Gesellschaftsverträge, Überleitungsvereinbarungen, Arbeitnehmerinformationen etc.)
  • Abstimmung mit anderen relevanten Beteiligten (Notar, Finanzamt, Unternehmensberater)
Eine Person hält ein Gesetzbuch in der Hand.

FÜR SIE IM EINSATZ