Wirtschaftszivilrecht
Das Wirtschaftszivilrecht beschäftigt sich mit allen privatrechtlichen Themen, die speziell im unternehmerischen Bereich relevant sind.
Wir beraten und begleiten unsere Mandanten umfassend bei dem Verkauf und Kauf von Unternehmen im Wege der Gestaltung und Anpassung von Unternehmenskaufverträgen (M&A) sowie vorangehenden Due-Diligence-Prüfungen auf steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Ebene.
Ebenso beraten wir bei der Neugründung von Unternehmen bezüglich der im spezifischen Einzelfall passenden Rechtsform, insbesondere unter Berücksichtigung steuerlicher Vorteile.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung lebzeitiger und letztwilliger Maßnahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie dem Vermögensschutz (Asset Protection) und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erb- und Pflichtteilsstreit sowie die Testamentsvollstreckung.
Auch das AGB-Recht ist zwecks Rationalisierung und Vereinfachung der Abwicklung von Massenverträgen durch die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Vertragsverhältnisse in diesem Rahmen von Bedeutung.