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WST Wellen

Mit der Einrichtung unseres smarten und sicheren Hinweisgebersystems setzen Sie die Vorgaben schnell, unkompliziert und rechtssicher um. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sarah Bores

Rechtsanwältin

W+ST Rechtsanwaltsgesellschafft mbH
Münchener Straße 1
66763 Dillingen/Saar

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Thorsten Ternig

Das Hinweisgeberschutzgesetz – höchste Zeit zu handeln!

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Es verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern ohne Übergangsfrist dazu, im Unternehmen einen Meldekanal für Hinweisgeber einzurichten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen und Behörden melden, vor Repressalien zu schützen. Das Gesetz gibt genaue Vorgaben, wie solche Meldekanäle einzurichten und auszugestalten sind.

Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten haben zur Einrichtung des Meldekanals Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Und auch für kleinere Unternehmen mit weniger Beschäftigten bietet ein eigener Meldekanal Vorteile. Denn die Wahlfreiheit der Meldestelle stellt für Hinweisgeber die größte Hürde dar. Finden Hinweisgeber keinen internen Meldekanal im Unternehmen vor, wenden sie sich an die vom Bund eingerichtete externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ) oder direkt an die Presse; der Sachverhalt gelangt somit außerhalb des Kontroll- und Einflussbereichs des Unternehmens. Ein eigener Meldekanal bietet Unternehmen die Chance, auf Missstände frühzeitig zu reagieren und darüber Reputationsschäden abzuwenden.

Eine Frau sitzt vor einem Laptop. Durch die Sonneneinstrahlung von hinten, kann nur die Silhouette erkannt werden.

Die W+ST Gruppe hat die Einrichtung und Führung eines solchen Meldekanals bereits im Jahr 2021 in ihr Leistungsportfolio aufgenommen.

Sarah Bores

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Über die Verfasserin

Frau Rechtsanwältin Sarah Bores, geb. 1992, hat Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert und bereits im Rahmen dessen ihren Schwerpunkt auf das Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht gelegt. Nach dem Referendariat im OLG-Bezirk Zweibrücken und in Paris hat sie erfolgreich den Masterstudiengang (LL.M.) „Informationstechnologie und Recht“ an der Universität Saarbrücken abgeschlossen. Zudem ist sie TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte sowie Whistleblowing-Officer und derzeit in der Fortbildung zur Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz. Bei der W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Frau Bores seit 2020 angestellt.

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