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Sabine Reinhardt

IT-Consultant

W+ST IT Consult GmbH
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66763 Dillingen

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Thorsten Ternig

Die elektronische Rechnung kommt ab 2025!

Im Inland ansässige Rechnungsempfänger müssen ab 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Unter dem Begriff der elektronischen Rechnung ist zukünftig eine Rechnung zu verstehen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erfordert.

Ab 2027 sind im Inland ansässige Unternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800T Euro haben, verpflichtet bei inländischen B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen auszustellen. Ab 2028 sind sodann alle Unternehmer dazu verpflichtet.

Zeit zu handeln, um Chancen zu nutzen

Die Einführung der elektronischen Rechnung ist der erste Schritt hin zu einem transaktionsbezogenen Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2BUmsätze. Auf nationaler Ebene wird die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung Auswirkungen auf ausnahmslos alle im Inland ansässigen Unternehmer haben. Alle inländischen Unternehmen müssen ab 2025 uneingeschränkt bereit sein, die elektronische Rechnung (neu) zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung hingegen wird viele Unternehmen aufgrund der Übergangsregelungen erst ab 2027 bzw. 2028 treffen.

Durch die stufenweise Einführung der elektronischen Rechnung auf nationaler Ebene in einem ersten Schritt wird die Digitalisierung im Unternehmen rasant vorangetrieben. Für Unternehmen bietet die elektronische Rechnung damit große Chancen, wobei die Umsetzung dahin für viele ein Kraftakt werden wird. Die elektronische Rechnung wird die Effizienz im Unternehmen steigern, Kosten reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen Steuerabteilung und anderen Abteilungen fördern. Geschäftsprozesse werden mehr und mehr automatisiert abgewickelt, administrative Vorgänge werden weniger fehleranfällig. Strukturierte Rechnungsdaten können unmittelbar elektronisch ausgewertet und verarbeitet werden. Gleichzeitig müssen allerdings die Herausforderungen des Datenmanagements, der Implementierung neuer Technologie und der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften (u.a. digitale Rechnungsprüfungsworkflows, die revisionssichere Aufbewahrung, etc.) bewältigt werden.

Eine Person sitzt vor einem Laptop. Die rechte Hand wird mit der Handfläche nach oben, rechts neben den Laptop gehalten. Über der Hand erscheint ein leuchtendes, computergeneriertes Dokumentensymbol.

Nutzen Sie die Chance Ihr Rechnungswesen zu digitalisieren!

Um den oftmals erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand für die Umstellung besser abschätzen zu können, sind die bisherigen Rechnungseingangs- und -ausgangsprozesse zu analysieren. Darauf aufbauend ergeben sich individuell die weiter zu planenden Schritte, um die elektronische Rechnungstellung im Unternehmen anzugehen und umzusetzen. Von daher ist es – wenn nicht schon geschehen – jetzt an der Zeit zu handeln und den Prozess zur Umsetzung anzustoßen, proaktiv Maßnahmen zur Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen zu ergreifen, um so die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können.

Zu weiteren Entwicklungen rund um das Thema der elektronischen Rechnung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Bitte beachten Sie unsere PDF-Datei für zusätzliche Informationen

Katrin Michels

Katrin Michels

Rechtsanwältin, Dipl.-Finanzwirtin

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Über die Verfasserin

Katrin Michels, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier, der University of Reading/England und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das 1. juristische Staatsexamen mit Schwerpunkt Steuerrecht ablegte. Nach ihrem dualen Studium an der Hochschule für Finanzen (Edenkoben) arbeitete sie als Steuerinspektorin in der Finanzverwaltung. Seitdem veröffentlicht Frau Michels als Autorin bei dem Rechtsportal Juris Beiträge zu steuerlichen Themen. Das 2. juristische Staatsexamen legte sie am Saarländischen Oberlandesgericht ab, ebenfalls mit Schwerpunkt Steuerrecht. Seit 2020 ist sie bei der W+ST Gruppe - für die W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit 2023 - tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst den Bereich der steuerlichen Beratung.

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