Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was kommt durch die CSRD auf Unternehmen zu?
Mit der im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting...
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Im Inland ansässige Rechnungsempfänger müssen ab 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Unter dem Begriff der elektronischen Rechnung ist zukünftig eine Rechnung zu verstehen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erfordert.
Ab 2027 sind im Inland ansässige Unternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 800T Euro haben, verpflichtet bei inländischen B2B-Umsätzen elektronische Rechnungen auszustellen. Ab 2028 sind sodann alle Unternehmer dazu verpflichtet.
Eine beispielsweise im E-Mail-Anhang versandte pdf-Rechnung fällt damit nicht mehr unter den Begriff der elektronischen Rechnung. Eine elektronische Rechnung kann nur noch digital, nicht mehr manuell, verarbeitet werden. Um den Empfang und insbesondere die Verarbeitung einer elektronischen Rechnung ab 2025 zu gewährleisten, müssen u.a. die entsprechenden technischen Gegebenheiten unter Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Unternehmen vorhanden sein.
Die Einführung der elektronischen Rechnung ist der erste Schritt hin zu einem transaktionsbezogenen Meldesystems für nationale und grenzüberschreitende B2BUmsätze. Auf nationaler Ebene wird die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung Auswirkungen auf ausnahmslos alle im Inland ansässigen Unternehmer haben. Alle inländischen Unternehmen müssen ab 2025 uneingeschränkt bereit sein, die elektronische Rechnung (neu) zu empfangen und zu verarbeiten. Die Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung hingegen wird viele Unternehmen aufgrund der Übergangsregelungen erst ab 2027 bzw. 2028 treffen.
Durch die stufenweise Einführung der elektronischen Rechnung auf nationaler Ebene in einem ersten Schritt wird die Digitalisierung im Unternehmen rasant vorangetrieben. Für Unternehmen bietet die elektronische Rechnung damit große Chancen, wobei die Umsetzung dahin für viele ein Kraftakt werden wird. Die elektronische Rechnung wird die Effizienz im Unternehmen steigern, Kosten reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen Steuerabteilung und anderen Abteilungen fördern. Geschäftsprozesse werden mehr und mehr automatisiert abgewickelt, administrative Vorgänge werden weniger fehleranfällig. Strukturierte Rechnungsdaten können unmittelbar elektronisch ausgewertet und verarbeitet werden. Gleichzeitig müssen allerdings die Herausforderungen des Datenmanagements, der Implementierung neuer Technologie und der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften (u.a. digitale Rechnungsprüfungsworkflows, die revisionssichere Aufbewahrung, etc.) bewältigt werden.
Um den oftmals erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand für die Umstellung besser abschätzen zu können, sind die bisherigen Rechnungseingangs- und -ausgangsprozesse zu analysieren. Darauf aufbauend ergeben sich individuell die weiter zu planenden Schritte, um die elektronische Rechnungstellung im Unternehmen anzugehen und umzusetzen. Von daher ist es – wenn nicht schon geschehen – jetzt an der Zeit zu handeln und den Prozess zur Umsetzung anzustoßen, proaktiv Maßnahmen zur Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen zu ergreifen, um so die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können.
Zu weiteren Entwicklungen rund um das Thema der elektronischen Rechnung halten wir Sie auf dem Laufenden.
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