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WST Wellen

Die CSRD-Umsetzung bleibt unklar, auch wegen der Bundestagswahl 2025. Ein IDW-Gutachten bestätigt: Das Gesetz gilt rückwirkend ab 1. Januar 2025. Unternehmen sollten ihre begonnene Prozesse fortsetzen, da Markt, Kunden und Banken die Berichterstattung ohnehin verlangen.

Patrick Weber-von Freital

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann, Compliance Officer (TÜV)

W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Thorsten Ternig

Nachhaltigkeits­berichterstattung – Aktuelle Entwicklung der Umsetzung der CSRD

Keine Umsetzung der CSRD in 2024 – weiter keine Klarheit für deutsche Unternehmen

Stand der Umsetzung der CSRD in Deutschland

Das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätte bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Doch trotz eines Referentenentwurfs im März 2024 und eines Regierungsentwurfs im Juli 2024 konnte im Zuge des parlamentarischen Verfahrens keine Einigung erzielt werden. Gründe der verzögerten Umsetzung waren vor allem der Umfang der Berichtspflichten, die Gefahr der Belastung von KMUs sowie die Einschränkung der Prüfung der Erklärung im Lagebericht auf Wirtschaftsprüfer.

Im Dezember 2024 hat sich nun die Bundesregierung mit einem Brief der vier Minister Heil, Dr. Kukies, Dr. Wissing und Dr. Habeck an die EU-Kommission gewandt und darin unter anderem eine Anpassung der Schwellenwerte zur Verpflichtung der Nachhaltigkeits­berichterstattung sowie eine Verschiebung der Berichtspflicht für große Unternehmen um zwei Jahre gefordert. Die Forderungen wurden mit einer nötigen Entbürokratisierung und damit einhergehenden Stärkung der Wirtschaft begründet. Diese Forderung wurde in einem Brief des Bundeskanzlers Olaf Scholz an die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nochmals bekräftigt. Diese kündigte bereits im November 2024 die Überarbeitung der CSRD, der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) im Rahmen einer sogenannten Omnibus-Verordnung an.

Aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene (Omnibus-Verordnung)

Die Ankündigung der Omnibus-Verordnung durch Von der Leyen war Teil der Budapester Erklärung am 8. November letzten Jahres zum „neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“. Demnach sollen noch im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten um mindestens 25 % veröffentlicht werden. Ziel dieser Verordnung soll die Reduzierung von Redundanzen und stärkere Bündelung von Berichtspflichten sein. Wie genau dieses Ziel erreicht werden soll, ist jedoch noch unklar. Ein erster Entwurf wird frühestens Ende Februar 2025 erwartet. Von der Leyen betonte jedoch, dass die Inhalte der Richtlinien und Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen.

Die Reaktionen auf die Ankündigung einer Omnibus-Verordnung fielen gemischt aus. Eine Koalition aus über 90 verschiedenen zivilen Organisationen befürchtet, dass zentrale Nachhaltigkeitsregeln für die Wirtschaft verwässert werden, und hat im Dezember die EU aufgefordert, sich auf eine intelligente und einfache Umsetzung zu konzentrieren und den derzeitigen Mangel an Daten, die für die wirtschaftlichen Transformation relevant sind, zu berücksichtigen. Über 400 französische Unternehmen – darunter EEDF und Amundi – haben die EU ebenfalls dazu aufgefordert, die Vorschriften nicht zu verwässern. Auch internationale Unternehmen, wie Nestle, Mars und Unilever, haben in einem offenen Brief im Januar 2025 eine Umsetzung der bestehenden Regelungen zur Berichtspflicht und zur CSDDD gefordert. Darüber hinaus haben am 4. Februar 2025 162 institutionelle Investoren, die ein Investitionsvolumen von über 6,6 Bil. EUR repräsentieren, zusammen mit weiteren 49 Organisationen und Unternehmen der drei führende europäische Mitgliederorganisationen für Investoren – Eurosif, IIGCC und PRI – die EU-Kommission aufgefordert, die Integrität und Ambition des europäischen Sustainable Finance Frameworks aufrecht zu erhalten, wobei die EU-Taxonomie, die CSRD und CSDDD als grundlegende Eckpfeiler der EU-Architektur zur Nachhaltigkeit gesehen werden.

Druck gegen die Umsetzung und vor allem gegen die CSDDD kommt dahingegen aus den USA, wo sich mehrere Mitglieder des Kongresses und auch die US-Handelskammer vehement gegen die CSDDD wehren. Des Weiteren droht Kuwait bei einer Einführung der CSDDD mit einem Gas-Lieferstopp.

Wie die EU-Kommission auf den Druck von außen und die Schreiben der Bundesregierung und Olaf Scholz reagieren wird und wie dies Einfluss auf die Omnibus-Verordnung nehmen, ist derzeit noch offen.

Einen Rahmen dafür hat die EU-Kommission am 29.01.2025 mit ihrem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Dieser ist zusammen mit der sog. „Clean Industrial Deal“-Initiative bestimmender Richtungsweiser der EU-Kommission für die nächsten fünf Jahre. Im Kompass beschrieben ist die „Vereinfachung“ als eine von fünf sog. horizontalen ermöglichen Faktoren:

  • Vereinfachung des Regelungsumfelds, Verringerung des Aufwands und Förderung von Schnelligkeit und Flexibilität;
  • volle Nutzung der Größenvorteile des Binnenmarktes durch den Abbau von Hindernissen;
  • Finanzierung durch eine Spar- und Investitionsunion und einen neu ausgerichteten EU-Haushalt;
  • Förderung von Qualifikationen und hochwertigen Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Gewährleistung sozialer Fairness.
  • bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene

Die drei vertikalen sog. „transformatorischen Imperative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ sind:

  • Schließung der Innovationslücke
  • Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit
  • Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Erhöhung der Sicherheit

Eine der wesentlichen Aussagen ist, dass Europa sich einen ehrgeizigen Rahmen gesetzt hat, um bis 2050 eine dekarbonisierte Wirtschaft zu schaffen und dass dieser Kurs mit dem Zwischenziel, der Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 % verglichen zum Stand von 1990, nach wie vor gesetzt ist.

Im Zuge der Veröffentlichung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit wurde die Vereinfachung der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, der Due Diligence Direktive und der Umwelt-Taxonomie angekündigt. Darüber hinaus will die Kommission für Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen und es wurde das Ziel vorgegeben, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu senken.

Damit wird die Marschroute vorgeben. Nach wie vor unklar ist, wie das ausgestaltet werden wird. Weitere Details sind Ende Februar zu erwarten.

Fazit

Die Umsetzung der CSRD bleibt weiter ein Verfahren voller Unklarheiten. Vor allem durch die momentane Regierungssituation in Deutschland und die anstehenden Bundestagswahlen am 23.02.2025 kann nicht prognostiziert werden, wie und wann die CSRD umgesetzt wird. Auch das angekündigte Omnibusverfahren trägt zu einer wachsenden Unsicherheit berichtspflichtiger Unternehmen bei. Die Schreiben der Bundesminister und des Bundeskanzlers könnten Unternehmen dazu bewegen, ihre Prozesse zur Nachhaltigkeits­berichterstattung zu verschieben oder zu pausieren. Es kann jedoch nicht fest damit gerechnet werden, dass die EU auf die Forderungen der Bundesregierung eingeht. Nach einem juristischen Gutachten, in Auftrag gegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer, würde eine Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im Laufe des Jahres 2025 rückwirkend für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025 gültig sein. Das heißt, bei einer Umsetzung der CSRD unter einer neu gewählten Regierung, wären Unternehmen dazu verpflichtet, über das ganze Geschäftsjahr 2025 zu berichten. Wir empfehlen deshalb, mit einer rückwirkenden Berichtspflicht zu rechnen und begonnene Prozesse weiterzuführen, damit bei einer Umsetzung nicht von vorne angefangen werden muss. Informationen entsprechender Nachhaltigkeitsthemen werden in Zukunft von Markt, Kunden und Banken ohnehin eingefordert.

Was kommt durch die CSRD auf Unternehmen zu?

Grüner Glühbirne, Nachhaltigkeitsberichtersttatun
Simone Hemmer

Simone Hemmer

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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Über die Verfasserin

Simone Hemmer betreut seit mehreren Jahren öffentliche, gemeinnützige und mittelständische Mandate sowie Konzerne und verfügt über mehrjährige Erfahrung bei einer Big4-Prüfungsgesellschaft im Bereich Industrial Services. Sie weist umfangreiche Erfahrungen bei der Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB sowie bei der Abschlusserstellung gemeinnütziger Unternehmen im Gesundheitswesen auf. Darüber hinaus steht sie als Ansprechpartnerin für Unternehmen in Bezug auf CSRD/Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung.

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