
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was kommt durch die CSRD auf Unternehmen zu?
Mit der im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting...
Die Frist zur Umsetzung der CSRD ist seit dem 06.07.2024 verstrichen. Der Regierungsentwurf ist ein wichtiger Schritt, die Umsetzung möglichst zeitnah nachzuholen. Er muss jedoch dem Bundestag noch zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Die finale Umsetzung der CSRD bleibt deshalb weiterhin abzuwarten.
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Nach dem im März 2024 veröffentlichten Referentenentwurf (RefE) zur im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), hat das Bundeskabinett nun am 24. Juli 2024 einen entsprechenden Regierungsentwurf (RegE) beschlossen und über das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Der Inhalt des Regierungsentwurfs gleicht im Wesentlichen dem des Referentenentwurfs, ein paar prägnante Unterschiede gibt es jedoch. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen:
Die Frist zur Umsetzung der CSRD ist seit dem 06.07.2024 verstrichen. Der Regierungsentwurf ist ein wichtiger Schritt, die Umsetzung möglichst zeitnah nachzuholen. Er muss jedoch dem Bundestag noch zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Die finale Umsetzung der CSRD bleibt deshalb weiterhin abzuwarten.
Aktuelle Entwicklung der Umsetzung der CSRD
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