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Die Komplexität und der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts darf nicht unterschätzt werden. Deshalb ist zu empfehlen, bereits 2024 erste Maßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf im Jahr 2025 zu gewährleisten.

Raimund Münz

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Sustainability Auditor (IDW)

W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Münchener Straße 1
66763 Dillingen/Saar

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Thorsten Ternig

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was ist im Jahr 2024 zu tun?

Durch die im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind künftig auch mittelständische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Bereits für das Geschäftsjahr 2025 sind Unternehmen, welche die Größenkriterien von großen Kapitalgesellschaften erfüllen, zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Damit für das Jahr 2025 ein adäquater Bericht veröffentlicht werden kann, müssen bereits in 2024 erste Maßnahmen ergriffen werden.

Maßnahmenplan

Damit im Jahr 2025 Informationen über das Thema Nachhaltigkeit erschlossen, Kennzahlen und Angaben ermittelt und erste Testläufe durchgeführt werden können, müssen in 2024 bereits die Weichen gestellt werden.

Deshalb sollte als erster Schritt schon in 2024 eine Umfeld- und Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Ziel ist hierbei ein Bewusstsein über den Status Quo und Ambitionen des Unternehmens zu schaffen und Ziele im Nachhaltigkeitssektor zu formulieren.

Des Weiteren sollten Unternehmen bereits Kennzahlen definieren und eine Ablauf- und Aufbauorganisation entwerfen. Um einen reibungslosen Ablauf im Jahr 2025 zu gewährleisten, wird empfohlen, außerdem noch in diesem Jahr die Nachhaltigkeitsstrategie zu definieren.

Auch mit der Einstufung der EU-Taxonomie sollte sich schon in 2024 beschäftigt werden.

So könnte ein Zeitplan für die nächsten Jahre wie folgt aussehen:

Fazit

Die Komplexität und der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts darf nicht unterschätzt werden. Gerade wenn das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen noch nicht etabliert ist, wird es viel Zeit brauchen für den Weg von den ersten einzuleitenden Schritten bis hin zu einem qualitativ adäquaten Nachhaltigkeitsbericht. Deshalb ist zu empfehlen, bereits 2024 erste Maßnahmen zu ergreifen, um einen reibungslosen Ablauf im Jahr 2025 zu gewährleisten.

Die ersten einzuleitenden Schritte stellen wir Ihnen gerne in den nächsten Blog-Beiträgen dar.

Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie

Simone Hemmer

Simone Hemmer

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

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Über die Verfasserin

Simone Hemmer betreut seit mehreren Jahren öffentliche, gemeinnützige und mittelständische Mandate sowie Konzerne und verfügt über mehrjährige Erfahrung bei einer Big4-Prüfungsgesellschaft im Bereich Industrial Services. Sie weist umfangreiche Erfahrungen bei der Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB sowie bei der Abschlusserstellung gemeinnütziger Unternehmen im Gesundheitswesen auf. Darüber hinaus steht sie als Ansprechpartnerin für Unternehmen in Bezug auf CSRD/Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung.

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