
Betriebswirtschaft
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Durch die EU-Richtlinie bekommt das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung immer größere Relevanz für Unternehmen. Es muss bereits frühzeitig mit der Umsetzung der ersten Schritte begonnen werden.
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Mit der im November 2022 vom EU-Parlament verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden weitreichende Maßnahmen ergriffen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran zu treiben, wodurch auch mittelständische und öffentliche Unternehmen betroffen sein können. Ab 2025 wird die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch den Mittelstand maßgeblich beeinflussen.
Um den Anstieg der Erdtemperatur zu begrenzen und den CO2-Ausstoß zu minimieren, hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren und die Erderwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Level zu begrenzen. Des Weiteren wurde mit dem EU Green Deal das Ziel gesetzt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.
Im Zuge dessen entwickelt sich auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung rasant. Die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen rückt immer weiter in den Mittelpunkt.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bildet die Basis der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bereits seit 2017 sind Versicherungen, Banken und große kapitalmarktorientierte Unternehmen im Rahmen der Non Financial Reporting Directive (NFRD) zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet.
Mit der CSRD soll nun die NFRD schrittweise abgelöst und die Regeln der nichtfinanziellen Berichterstattung erheblich erweitert werden.
Mit der CSRD wird eine umfassend geregelte Nachhaltigkeitsberichtserstattung entwickelt und mehr Unternehmen dazu verpflichtet, vergleichbare und zuverlässige Informationen zu veröffentlichen. Die Vorgaben für die Inhalte der Berichterstattung wurde in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgeschrieben.
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen in Berichtsform. Nach CSRD sollen die Informationen relevant, vergleichbar und digital zugänglich sein und in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden. Inhalte des Berichts sollen die Beschreibung des Geschäftsmodell und die Nachhaltigkeitsstrategie, zeitraumbezogene Nachhaltigkeitsziele (z. B. C02-Emissionsreduktionsziele) und die Beschreibung eines Konzepts zum Thema Nachhaltigkeit sein. Des Weiteren werden durch die ESRS Standards zu den Themen Umwelt, Soziales und Governance vorgegeben.
Durch die EU-Richtlinie bekommt das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung immer größere Relevanz für Unternehmen. Der Druck zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Einhaltung von ESG-Kriterien wird auch für mittelständische Unternehmen durch den Gesetzgeber, aber auch durch Kunden, Banken und Versicherungen, stetig erhöht. Es muss bereits frühzeitig mit der Umsetzung der ersten Schritte begonnen werden.
Betroffen sind erste Unternehmen ab dem Jahr 2024, eine Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 6. Juli diesen Jahres erfolgen. Ab dem Berichtsjahr 2025 ergibt sich eine deutliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen.
Wer ist ab wann betroffen?
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