
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was kommt durch die CSRD auf Unternehmen zu?
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TCMS werden zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und langfristig zum Standard gehören. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines TCMS! Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner hsp haben wir ein Tool entwickelt, welches Ihnen die effiziente und wirksame Identifikation, Bewertung und Steuerung steuerlicher Risiken ermöglicht.
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Die Bedeutung von Tax-Compliance-Management-Systemen (TCMS), auch als interne Kontrollsysteme für steuerliche Zwecke bezeichnet, nimmt weiter zu – nicht nur bei der Vermeidung von Steuerstrafverfahren (vgl. AEAO zu § 153 Nr. 2.6), sondern nun auch zur Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfungen. Erstmals findet das TCMS in diesem Zusammenhang Eingang in die Steuergesetzgebung (vgl. Art. 97 § 38 gültig ab 01.01.2023).
Finanzbehörden können für künftige Außenprüfungen dem Steuerpflichtigen auf Antrag Prüfungserleichterungen verbindlich zusagen. Die Zusage von Beschränkungen im Hinblick auf Art und Umfang der Ermittlungen steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Voraussetzung ist, dass im Rahmen einer vorangegangenen Außenprüfung die Wirksamkeit eines vom Steuerpflichtigen eingesetzten Steuerkontrollsystems hinsichtlich der erfassten Steuerarten oder Sachverhalte überprüft wurde, kein oder nur ein unbeachtliches Steuerrisiko besteht und seit der Prüfung keine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist. Ein solches Steuerkontrollsystem soll alle innerbetrieblichen Maßnahmen erfassen, die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt werden und die hierfür entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden, wobei die steuerlichen Risiken laufend abgebildet werden müssen. Darüber hinaus sind Veränderungen des Kontrollsystems zu dokumentieren und der Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Diese alternativen Prüfungsmethoden im Rahmen von Außenprüfungen sind von den Finanzbehörden bis Mitte 2029 zu evaluieren und dem Bundesministerium der Finanzen die Ergebnisse mitzuteilen. Nach Ablauf der Erprobungsphase tritt die Regelung zum 01.01.2030 automatisch außer Kraft.
Vor allem für anschlussgeprüfte Betriebe dürften diese Prüfungserleichterungen große Bedeutung erlangen. Aber auch kleine und mittlere Betriebe könnten profitieren. Eine effizientere und schnellere Außenprüfung bindet weniger Kapazitäten und kann damit zu finanziell messbaren Vorteilen führen. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein TCMS die steuerlichen Prozesse im Unternehmen abbildet. Steuerliche Kern- und Unterstützungsprozesse sowie Schnittstellen oder die bereits bestehenden Kontroll- und Dokumentationspflichten (z.B. Verfahrensdokumentation) können auf diese Weise optimiert und weiterentwickelt werden. Das Bewusstsein der Mitarbeiter über die steuerliche Bedeutung ihrer täglichen Arbeit wird sensibilisiert. Die Qualität der Daten, die in der Steuererklärung verarbeitet werden, wird verbessert, was wiederrum positiv für die Geschäftsführung ist und diese unter Umständen vor einer persönlichen Haftung schützen kann.
TCMS werden zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und langfristig zum Standard gehören. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines TCMS! Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner hsp haben wir ein Tool entwickelt, welches Ihnen die effiziente und wirksame Identifikation, Bewertung und Steuerung steuerlicher Risiken ermöglicht.
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