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Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem neuen Entwurf zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, wodurch das Forschungszulagengesetz deutlich verbessert wird. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) profitieren künftig von höheren Fördersätzen und neuen Fördermöglichkeiten, einschließlich Investitionen in Maschinen und Geräte.

Patrick Rosar

Wirtschaftspsychologe, Innovations- und Fördermittelberater

W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Münchener Straße 1
66763 Dillingen/Saar

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Thorsten Ternig

Wachstumschancengesetz: Erhöhung der Forschungszulage beschlossen

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem neuen Entwurf zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit wird auch das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz, das steuerliche Gutschriften für Investitionen in Forschung und Entwicklung ermöglicht, deutlich verbessert. Davon profitieren auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) durch höhere Fördersätze.

Erhöhte Förderung für KMU in Forschung und Entwicklung

KMU können künftig mit bis zu 35 % – statt vorher 25 % – der Personalaufwendungen in Forschung und Entwicklung gefördert werden. Bei der Beauftragung von Forschungsdienstleistungen werden die Kosten nun mit bis zu 24,5 % statt der bisherigen 15 % gefördert. Neu ist ebenfalls, dass auch Investitionen in Maschinen und Geräte förderfähig sind.

Auch die Bemessungsgrundlage für die im jeweiligen Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen anspruchsberechtigter Unternehmen wird folgendermaßen angepasst:

  • Für förderfähige Aufwendungen nach dem 01.01.2020 und vor 01.07.2020: 2 Millionen Euro
  • Für förderfähige Aufwendungen nach dem 30.06.2020 und vor 28.03.2024: 4 Millionen Euro
  • Für förderfähige Aufwendungen nach dem 28.03.2024: 10 Millionen Euro

Der entscheidende Faktor bei der Forschungszulage ist weiterhin, dass die Forschungsvorhaben dazu dienen, neue Erkenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen, sodass neue Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und/oder Anwendungen entstehen, die erfolgreich am Markt platziert werden können.

Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld schneller erhalten können, kann diese bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab 2025, bereits im Vorauszahlungsverfahren berücksichtigt werden.

Patrick Rosar

Patrick Rosar

Wirtschaftspsychologe, Innovations- und Fördermittelberater

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Über den Verfasser

Seit 25 Jahren begleitet Patrick Rosar technologieorientierte Mittelständler im Innovationsmanagement. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit aktuellen Trend- und Zukunftsthemen. Er verfügt über umfassende Expertise in der Beantragung von Fördermitteln sowie der beihilfekonformen Nutzung von Zuschüssen. Mit seinem breiten Erfahrungsschatz in Forschung und Entwicklung, Betriebserweiterungen, Weiterbildung und Energieeffizienz sorgt er dafür, dass Investitions- und Innovationsprojekte kosteneffizient und reibungslos umgesetzt werden.

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