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WST Wellen

Patrick Rosar

Wirtschaftspsychologe, Innovations- und Fördermittelberater

W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Münchener Straße 1
66763 Dillingen/Saar

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Thorsten Ternig

Carbon-Leakage

Erfolgreich durch Carbon-Leakage und Strompreiskompensation: Ihre Entlastung, unsere Expertise

Förderprogramme für Unternehmen

Die zunehmende Bepreisung von CO₂-Emissionen stellt insbesondere energieintensive Unternehmen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bieten Förderprogramme wie die Carbon-Leakage-Förderung und die Strompreiskompensation wertvolle Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen speziell benannter Branchen. Mit unserer einzigartigen Kombination aus langjähriger Erfahrung in der Wirtschafts­prüfung und fundiertem Wissen im Fördermittelmanagement begleiten wir Sie auch bei diesen komplexen Förderprogrammen zielsicher. Gerne klären wir in einem ersten Gespräch, ob Ihre Branche förderfähig ist.

Was wird gefördert?

Carbon-Leakage-Förderung

Entlastet Unternehmen, die durch die CO₂-Bepreisung des nationalen Emissionshandels (nEHS) Mehrkosten für fossile Brennstoffe wie Erdgas tragen müssen. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile gegenüber einer Verlagerung der Produktion ins Ausland auszugleichen.

Strompreiskompensation

Bietet stromintensiven Unternehmen eine anteilige Entlastung von indirekten CO₂-Kosten, die durch den europäischen Emissionshandel (ETS) in Form von höheren Strompreisen entstehen.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie umfassend bei der Beantragung dieser Programme. Dazu gehören:

Prüfung und Beratung:

  • Identifikation der Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
  • Unterstützung bei der Datenerhebung und Erstellung der Antragsunterlagen.
  • Prüfung und Testierung der Anträge durch unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer.

Strategische Vorbereitung:

  • Analyse der ökologischen Gegenleistungen, die in enger Abstimmung mit Energieberatern erfolgen kann.
  • Beurteilung von Investitionsplanungen und Klimaschutzmaßnahmen, zur Erfüllung der Anforderungen an Energieeffizienz/Dekarbonisierung.

Langjährige Erfahrung:

  • Zahlreiche erfolgreich begleitete Antragsverfahren.
  • Fundiertes Wissen über die Anforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und der einschlägigen Verordnungen (BECV, EU-Leitlinien).
Eine Person die einen Stapel Unterlagen bearbeitet.

Frühzeitig handeln – Fristen einhalten

Die Antragsfrist für beide Programme (Abrechnungsjahr 2024) endet am 30. Juni 2025. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen die ökologischen Gegenleistungen bereits im Vorfeld erbracht werden, da diese bei Antragstellung nachzuweisen sind. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist mit einer deutlich reduzierten Förderung zu rechnen. Eine rechtzeitige und strukturierte Vorbereitung ist daher essenziell.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!


Warum W+ST?

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Wirtschafts­prüfung kombiniert mit unserem Fachwissen im Fördermittelmanagement bieten wir Ihnen eine kompetente und effiziente Komplettlösung zu diesen komplexen Förderprogrammen.