Carbon-Leakage
Erfolgreich durch Carbon-Leakage und Strompreiskompensation: Ihre Entlastung, unsere Expertise
Förderprogramme für Unternehmen
Die zunehmende Bepreisung von CO₂-Emissionen stellt insbesondere energieintensive Unternehmen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig bieten Förderprogramme wie die Carbon-Leakage-Förderung und die Strompreiskompensation wertvolle Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen speziell benannter Branchen. Mit unserer einzigartigen Kombination aus langjähriger Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung und fundiertem Wissen im Fördermittelmanagement begleiten wir Sie auch bei diesen komplexen Förderprogrammen zielsicher. Gerne klären wir in einem ersten Gespräch, ob Ihre Branche förderfähig ist.
Was wird gefördert?
Fördermöglichkeiten
Carbon-Leakage-Förderung
Entlastet Unternehmen, die durch die CO₂-Bepreisung des nationalen Emissionshandels (nEHS) Mehrkosten für fossile Brennstoffe wie Erdgas tragen müssen. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile gegenüber einer Verlagerung der Produktion ins Ausland auszugleichen.
Fördermöglichkeiten
Strompreiskompensation
Bietet stromintensiven Unternehmen eine anteilige Entlastung von indirekten CO₂-Kosten, die durch den europäischen Emissionshandel (ETS) in Form von höheren Strompreisen entstehen.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie umfassend bei der Beantragung dieser Programme. Dazu gehören:
Prüfung und Beratung:
- Identifikation der Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.
- Unterstützung bei der Datenerhebung und Erstellung der Antragsunterlagen.
- Prüfung und Testierung der Anträge durch unsere erfahrenen Wirtschaftsprüfer.
Strategische Vorbereitung:
- Analyse der ökologischen Gegenleistungen, die in enger Abstimmung mit Energieberatern erfolgen kann.
- Beurteilung von Investitionsplanungen und Klimaschutzmaßnahmen, zur Erfüllung der Anforderungen an Energieeffizienz/Dekarbonisierung.
Langjährige Erfahrung:
- Zahlreiche erfolgreich begleitete Antragsverfahren.
- Fundiertes Wissen über die Anforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und der einschlägigen Verordnungen (BECV, EU-Leitlinien).

Frühzeitig handeln – Fristen einhalten
Die Antragsfrist für beide Programme (Abrechnungsjahr 2024) endet am 30. Juni 2025. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen die ökologischen Gegenleistungen bereits im Vorfeld erbracht werden, da diese bei Antragstellung nachzuweisen sind. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist mit einer deutlich reduzierten Förderung zu rechnen. Eine rechtzeitige und strukturierte Vorbereitung ist daher essenziell.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
Warum W+ST?
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung kombiniert mit unserem Fachwissen im Fördermittelmanagement bieten wir Ihnen eine kompetente und effiziente Komplettlösung zu diesen komplexen Förderprogrammen.