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Nachhaltigkeits­berichterstattung

Von der Pflicht zur Leidenschaft.

Aktuelle Entwicklungen

Alles Wichtige rund um die Umsetzung der CSRD finden Sie hier

Aus der Vogelperspektive ein sehr grüner Wald. Seitlich leichte Wolken. In der Mitte sind drei Seen, die das Recycling Zeichen darstellen.

Nachhaltigkeit als Geschäftsgrundlage

Die EU hat sich im Rahmen des Green Deal zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Dazu werden die Taxonomie-Verordnung als Klassifizierungssystem für grüne Wirtschaftsaktivitäten und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Bereich der Nachhaltigkeits­berichterstattung eingesetzt. Eine Nachhaltigkeits­berichterstattung wird ab dem Berichtsjahr 2025 auch zur Pflicht für große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften, die nicht am Kapitalmarkt aktiv sind. Kunden und Banken legen zudem zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftsmodelle und entsprechende Berichterstattung.

Auftragsvergaben, Kreditvergabeentscheidungen, Kreditkonditionen und andere Finanzierungsmöglichkeiten richten sich immer stärker an der Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells im Sinne der „ESG“-Kriterien „Umwelt“, „Soziales“ und „Unternehmensführung“ aus. Daher ist eine freiwillige Nachhaltigkeits­berichterstattung auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen zunehmend mit Vorteilen verbunden. Durch transparente Kommunikation können Unternehmen nicht nur ihre soziale Verantwortung betonen, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern stärken.

Nachhaltigkeits­berichterstattung – Neue Pflichten durch die CSRD

Die CSRD führt verbindliche Standards zur Nachhaltigkeits­berichterstattung, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ein. Damit müssen ab 2025 alle großen Kapitalgesellschaften eine umfassende Nachhaltigkeits­berichterstattung im Lagebericht vornehmen, die auch die Vorgaben der EU-Taxonomie erfüllt. Auch Rechtsträger die gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag wie eine große Kapitalgesellschaft einen Lagebericht aufzustellen haben, den Kapitalgesellschaften gleichgestellte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG und konzernrechnungslegungspflichtige Unternehmensgruppen werden ebenfalls die Vorgaben beachten müssen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfungspflicht nach ESRS, die im ersten Berichtsjahr bereits obligatorisch wird und in Zukunft ausgeweitet werden soll.  

Die Umsetzung der Nachhaltigkeits­berichterstattung und ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erfordert eine frühzeitige Planung und Vorbereitung. Starten Sie daher bereits jetzt mit einer Umfeld-, Geschäftsmodell- und Wesentlichkeitsanalyse. Gestalten Sie dann Ihre Prozesse zur Informations- und Kennzahlenerfassung bis hin zur Berichterstattung. 

Grüne Glühbirne, Nachhaltigkeitsberichtersttatung

Was wir für Sie tun können

Folgende Dienstleistungen bieten wir an:

Wir sind Ihr Partner für die Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeits­berichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unsere Experten gewährleisten, dass Ihr Nachhaltigkeitsbericht den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der EU-Taxonomie entspricht und der Lagebericht in einem EU-einheitlichen Berichtsformat (ESEF) übermittelt werden kann. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz verbessern wir die Zugänglichkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz Ihres Berichts, angefangen von der Betroffenheits- und Wesentlichkeitsanalyse bis zur laufenden Anpassung an neue Standards.  

Unsere Dienstleistungen umfassen die externe Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichts gemäß den Anforderungen der CSRD, ESRS und weiterer relevanter Standards. Dadurch wird nicht nur die Einhaltung sichergestellt, sondern auch die Transparenz und Glaubwürdigkeit Ihrer Berichterstattung gestärkt. 

Unser erfahrenes Team bietet maßgeschneiderte Beratungsdienstleistungen, um Ihre individuellen Anforderungen zu verstehen und anzusprechen. Darüber hinaus organisieren wir individuelle Einstiegs-Workshops und Seminare, um Ihr Team in den Bereichen Nachhaltigkeits­berichterstattung, CSRD und verwandten Themen zu schulen.  

Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Sparringspartner für Fragen der Einbettung der Nachhaltigkeitsthemen im Sinne der ESG-Kriterien in Ihre Geschäftsstrategie, deren Umsetzung und Kommunikation zur Verfügung.  

FÜR SIE IM EINSATZ

Patrick Weber-von Freital

Patrick Weber-von Freital

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann, Compliance Officer (TÜV)

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