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Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Compliance im Verpackungsrecht: Ihre Pflichten im Blick

Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, unterliegen unterschiedlichen Pflichten. Dies betrifft insbesondere systembeteiligungspflichtige Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen (z. B. Kartons, Folien, Füllmaterial), die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

Als Wirtschafts­prüfungsgesellschaft unterstützen wir Sie praxisnah und rechtssicher – von der Einordnung Ihrer Pflichten über die Analyse der Mengendaten bis zur Prüfung und Bestätigung der Vollständigkeitserklärung (VE) sowie der fristgerechten elektronischen Hinterlegung der notwendigen Dokumente.

Wann brauche ich was?

1. Registrierung in LUCID („Wer?“):

Jeder Hersteller/Inverkehrbringer muss sich vorab im LUCID-Verpackungsregister registrieren (Stammdaten/Marken).

2. Systembeteiligung & Datenmeldung („Wie viel?“):

Abschluss eines Vertrags mit einem dualen System (Recyclingfinanzierung) sowie die unverzügliche 1:1-Meldung der Verpackungsmengen pro Verpackungsart in LUCID.

3. Prüfung & Testat („Ab wann?“):

Unternehmen mit hohen Verpackungsmengen müssen jährlich eine testierte Vollständigkeitserklärung (VE) für das Vorjahr abgeben.

(Hinweis: Auch bei Unterschreiten der Schwellenwerte ist die ZSVR und die zuständige Landesbehörde jederzeit befugt, die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung zu verlangen)

Gründlich und Prozessorientiert

Unser Prüfungsverfahren


Registrierte Prüfer müssen bestätigen, dass Ihre Daten vollständig, richtig und plausibel sind.

1. Daten- & Dokumentenprüfung

  • Prüfung der gemeldeten Verpackungsmengen
  • Abgleich mit Einkaufs-, Absatz- und Produktionsdaten
  • Kontrolle der Systembeteiligungsverträge
  • Stichproben von Verpackungsgewichten

2. Prozessprüfung

  • Analyse der internen Erfassungssysteme
  • Identifikation von Dokumentationsschwächen

3. Plausibilitätsanalyse

  • Analyse von Materialströmen
  • Vergleich mit Vorjahren
  • Prüfung ungewöhnlicher Veränderungen

Rechtssichere Bestätigung und Meldung an die ZSVR

Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir einen Prüfbericht nach dem amtlichen Prüfrahmen. Dieser Bericht inklusive der Bestätigung wird von uns elektronisch im Register der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hinterlegt. Da Fehler teuer werden können – Bußgelder bis 200.000 € und Vertriebsverbote drohen – schafft unsere professionelle Begleitung die notwendige Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen.

Prüfungspflichten rechtzeitig klären & rechtssicher testieren lassen:

Erfüllen Sie alle Pflichten nach dem Verpackungsgesetz?

Vermeiden Sie Risiken durch fehlerhafte Meldungen oder versäumte Hinterlegungen.
Als registrierte Wirtschaftsprüfer unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Prüfung und Bestätigung Ihrer Daten in LUCID.

FAQ – Häufige Fragen zu den Prüfungspflichten nach § 11 VerpackG

Jeder, der eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt (inkl. Importeure, Versand- und Onlinehändler).

Die Prüfung muss jährlich bis zum 15. Mai des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.

Für einen zügigen Ablauf benötigen wir Ihre Mengenmeldungen, Verträge mit dem dualen System sowie Ihre relevanten Einkaufs- und Absatzdaten.

Bei Überschreitung der Mengenschwellen für Glas (80t), PPK (50t) oder LVP (30t).

Die ZSVR überwacht die Einhaltung streng. Bei Fehlern drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro, Vertriebsverbote sowie erhebliche Reputationsrisiken durch öffentliche Nennung unzuverlässiger Hersteller.

Wir bieten Ihnen den kompletten Service: Vom ersten Prüfungspflicht-Check über die Durchführung nach offiziellem ZSVR-Prüfrahmen bis zur finalen elektronischen Einreichung.

Ihre VerpackG-Compliance in erfahrenen Händen

Haben Sie Fragen zur Einordnung Ihrer Mengen oder benötigen Sie eine Prüfung?
Die Experten der W+ST in Dillingen unterstützen Sie praxisnah bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.


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Sonderprüfung (EWKFondsG)

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